Flashmob: Unterschied zwischen den Versionen
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Auch die Polizei ist im Internet unterwegs. Flashmob-Ankündigungen sind zwar nicht erste Priorität bei Netzrecherchen, aber die Polizei hat ein Auge darauf. Da Flashmobs grundsätzlich nicht politisch, sondern spassorientiert sind, greift auch nicht das {{WL2|Versammlungsfreiheit|Versammlungsrecht}}, das in Bayern relativ streng ist. | Auch die [[Polizei]] ist im Internet unterwegs. Flashmob-Ankündigungen sind zwar nicht erste Priorität bei Netzrecherchen, aber die Polizei hat ein Auge darauf. Da Flashmobs grundsätzlich nicht politisch, sondern spassorientiert sind, greift auch nicht das {{WL2|Versammlungsfreiheit|Versammlungsrecht}}, das in Bayern relativ streng ist. | ||
Grundsätzlich ist ein Flashmob daher nicht verboten, wenn sich die Teilnehmer in der Öffentlichkeit normal verhalten und andere Bürger und Passanten nicht behindern. Bereits die Ankündigung, dass zu einem Polonaise-Flashmob ein "Ghettoblaster" mitgebracht werden sollte, genügte der Polizei, hier eine Beeinträchtigung des Umfelds festzustellen.<ref>[http://www.merkur-online.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/interview-wann-sind-flashmobs-erlaubt-703709.html Interview: Wann sind Flashmobs erlaubt?] Merkur online, 6. April 2010.</ref> | Grundsätzlich ist ein Flashmob daher nicht verboten, wenn sich die Teilnehmer in der Öffentlichkeit normal verhalten und andere Bürger und Passanten nicht behindern. Bereits die Ankündigung, dass zu einem Polonaise-Flashmob ein "Ghettoblaster" mitgebracht werden sollte, genügte der Polizei, hier eine Beeinträchtigung des Umfelds festzustellen.<ref>[http://www.merkur-online.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/interview-wann-sind-flashmobs-erlaubt-703709.html Interview: Wann sind Flashmobs erlaubt?] Merkur online, 6. April 2010.</ref> |