Schulstraße (Straßentyp)

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Schulstraßen sind Straßen oder Straßenabschnitte im Umfeld von Schulen, die für einen bestimmten Zeitraum vor Schulbeginn für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Das soll den Verkehr vor den Schulen entzerren, unübersichtliche und heikle Situation vor dem Schultor reduzieren und den Kindern so einen sicheren und eigenständigen Schulweg ermöglichen. Daneben sind Schulstraßen oft auch ein Gewinn für die Nachbarschaft, weil der unübersichtliche Bringverkehr in den Morgenstunden reduziert wird, der ganz häufig auch Anwohnende beeinträchtigt.

Der Zweck der Regeln ist meist, die Zahl der so genannten Elterntaxis zu vermindern. Dies kann durch gezielte Fahrverbote für Kraftfahrzeuge oder durch Geschwindigkeitsbegrenzungen und -überwachungen erfolgen.

Die erste Schulstraße wird mit Wirkung ab Januar 2026 eingeführt. Vor der Grundschule an der Forellenstraße sollen die Brachsenstraße und der nördliche Teil der Forellenstraße Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 7:30 bis 8:00 Uhr gesperrt werden. Das Befahren und Parken mit Kraftfahrzeugen ist in den jeweiligen Straßenabschnitten nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Für die Zu- und Ausfahrt zu und von Stellplätzen auf privaten Grundstücken im Bereich der Schulstraße bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung. Zu Fuß und mit dem Fahrrad können die gesperrten Straßen(-abschnitte) weiterhin normal genutzt werden[1].

Siehe auch

Einzelnachweise

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