Münchner Pflegestammtisch

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Der Münchner Pflegestammtisch wurde 2002 von Claus Fussek zusammen mit Christiane Lüst gegründet.

Die Redaktion Forum Sozialstation teilte im Oktober 2010 mit, dass der vom Pflegeexperten Claus Fussek begründete Münchner Pflegestammtisch nicht mehr stattfinden wird. Fussek und die Sozialpädagogin Christiane Lüst haben das Ende der Veranstaltung beschlossen, die seit acht Jahren einmal im Monat Themen rund um die Versorgung hilfebedürftiger Menschen diskutiert hatte. Als Grund nannte Fussek das dramatisch abnehmende Interesse von Politik und Pflegevertretern. So seien Politiker, Pflegekräfte und Vertreter von Schulen, Pflegeheimen und Gewerkschaft nicht mehr am Pflegestammtisch erschienen. Damit habe der Pflegestammtisch seine Funktion als politische Institution verloren.

Ursprüngliche Zielsetzung

Zusammen mit vielen Mitstreiterinnen forderte Fussek die Einhaltung folgender „Mindestanforderungen für eine menschenwürdige Grundversorgung“,in einem Land, das den Anspruch hat, die Menschenrechte besonders zu achten, selbstverständlich sein müssten:

  1. Jeder pflegebedürftige Mensch muss täglich seine Mahlzeiten und ausreichend Flüssigkeit in dem Tempo erhalten, indem er kauen und schlucken kann.
  2. Magensonden und Infusionen als sogenannte pflegeerleichternde und damit pflegevermeidende Maßnahme sind menschenunwürdig und eine Körperverletzung.
  3. Jeder muss täglich so oft zur Toilette gebracht oder geführt werden, wie er es wünscht (Windeln und Dauerkatheter als pflegeerleichternde Maßnahmen sind menschenunwürdig und Körperverletzung).
  4. Jeder muss täglich (wenn gewünscht) gewaschen, angezogen, gekämmt werden und sein Gebiss erhalten.
  5. Jeder muss (auf Wunsch) täglich die Möglichkeit haben, sein Bett zu verlassen und an die frische Luft kommen.
  6. Jeder muss, wenn es schon Doppel- und Mehrbettzimmer gibt, wenigstens die Möglichkeit haben, den Zimmerpartner zu wählen oder abzulehnen.
  7. Jeder muss die Möglichkeit haben, in seiner Muttersprache zu kommunizieren. Trösten, Zuwendung, Zuhören, geduldig in den Arm nehmen dürfen nicht als „Kaviarleistungen“ abqualifiziert werden, „die man nicht abrechnen kann“ .
  8. Jeder pflegebedürftige Mensch muss die Sicherheit haben, dass ihm in der Todesstunde wenigstens jemand die Hand hält, vielleicht auch ein Gebet spricht, damit er nicht allein und einsam sterben muss.

Voraussetzung zur Realisierung dieser Forderungen ist, dass es genug verständnisvolle, engagierte, fachlich und menschlich qualifizierte Pflegende gibt. Die müssen auch so bezahlt werden, dass sie davon ordentlich leben können. Und sie müssen unter menschenwürdigen Bedingungen arbeiten können.