Franz Xaver Kefer

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Franz Xaver Kefer, (* 1763, † 1802) war Begründer der ersten Feiertagsschulen in München. Kefer war Sohn eines Gerichtsdieners und 1763 in einer kleinen Ortschaft bei Eggenfelden geboren. Er eröffnete diese Einrichtung in seinem Wohnhaus, Sendlinger Straße 5[1], aus eigener Kraft und seinen bescheidenen Mitteln im Jahre 1793. In den Folgejahren gründet er zusammen mit Hermann Mitterer die Münchener Feyertagsschulen.

Ihm zu Ehren benannt ist die Keferstraße in Schwabing.

Im Jahr 2012
Foto Schillinger. 2019.

Max Joseph, Kurfürst von Bayern stiftete als Andenken an ihn einen Grabstein im Südfriedhof mit folgender Inschrift:

Max Joseph, Kurfürst, ehret das Andenken an Franz Xaver Kefer, Stifter und erster Lehrer an der Feiertagsschule für Künstler und Handwerker in München duruch dieses Denkmal. Tausende seiner Schüler durch Europa ehren es in ihrem Herzen, Freunde und Mitgenossen seines Amtes durch Thränen.
Er starb den 11. Sept. 1802
,alt 39 Jahre.

Das im Jahre 1804 aus Tegernseer Marmor von unbekannter Hand gefertigte Grabdenkmal, vormals direkt an den Alten Arkaden aufgestellt, genaue Sektion unbekannt, hat mittlerweile einen neuen Standort erhalten. Die Inschrift ist stark verblasst. Nach näherer Betrachtung des Natursteins lässt sich auch ein diagonal geführter Riss ausmachen, dies lässt die Vermutung zu, daß das Denkmal stark beschädigt wurde. Aktueller Standort (03-01-32). Die beiden Pokale in Relief am oberen Rand des Denkmals könnten als Anlehnung an die Auszeichnung sein, die Kefer im Jahre 1801 von einigen Meistern und Gesellen der Schwertfegerszunft und der Messerschmiede in Form eines in Silber gefertigten 18 Zoll hohen Pokals in Dankbarkeit erhalten hatte.

Quellen und Nachweise

  • Denk und Ziesemer: Kunst und Memoria - Der Alte Südliche Friedhof in München. Deutscher Kunstverlag, München-Berlin 2014. (S.317-318)
  • O. Reis: Gesteine, abb.9.
  • F. Wilhelm: 1867, Ehrenspiegel, S.235.
  • M. Weichselbaumer: Erste Dekade der Feiertagsschule, 1793-1803.

Einzelnachweise

  1. Die Anschrift gilt für die Jahre bis 1833, nachmals neue Hausnummernvergabe