Verzeichnis der jüdischen Gewerbetreibenden 1938: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Verzeichnis enthielt die Namen, das Gewerbe und die Gewerbeanschrift von 1720 MünchnerInnen (Konfession: Jüdische Religion).
Das '''Verzeichnis der gewerbepolizeilich gemeldeten jüdischen Gewerbetreibenden in München''' enthielt die Namen, das Gewerbe und die Gewerbeanschrift von 1720 MünchnerInnen (Konfession: Jüdische Religion) zum Stand 15. Februar 1938.
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Eine NS-Liste zur Jagd, aus dem Jahr [[1938]]
==Zum Kontext und Entstehung der Quelle==
 
 
Ihr voller Name: Verzeichnis der gewerbepolizeilich gemeldeten jüdischen Gewerbetreibenden in München
 
::: (Stand: 15. Februar 1938)
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===Zum Kontext und Entstehung der Quelle===
* Marian Rappl: ''Arisierungen in München. Die Verdrängung der jüdischen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsleben der Stadt 1933 - 1939.'' In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte Bd. 63 (2000), Heft 1, S. 123 - 184.
* Marian Rappl: ''Arisierungen in München. Die Verdrängung der jüdischen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsleben der Stadt 1933 - 1939.'' In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte Bd. 63 (2000), Heft 1, S. 123 - 184.


Die damalig verwendete Definition "jüdischer Gewerbebetrieb" (bei Rappl, S. 144):  
Die damalig verwendete Definition "jüdischer Gewerbebetrieb" (bei Rappl, S. 144):  
::[Es] erging am 14. Juni 1938 die „Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz“. Sie bezeichnete einen Gewerbebetrieb als „jüdisch“, wenn ein Inhaber Jude war.  
:[Es] erging am 14. Juni 1938 die „Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz“. Sie bezeichnete einen Gewerbebetrieb als „jüdisch“, wenn ein Inhaber Jude war.  


::Das gleiche galt für Handels- und Kommanditgesellschaften mit mindestens einem jüdischen Gesellschafter. [...]  
:Das gleiche galt für Handels- und Kommanditgesellschaften mit mindestens einem jüdischen Gesellschafter. [...]  


Alle jüdischen Firmen mußten in ein Verzeichnis eingetragen werden, das das zuständige Gewerbeamt führte und in das die Einsicht „Jedermann gestattet“ war. (Quelle: Reichsgesetzblatt, RGBl. 1938, Teil I, 627)
Alle jüdischen Firmen mußten in ein Verzeichnis eingetragen werden, das das zuständige Gewerbeamt führte und in das die Einsicht „Jedermann gestattet“ war. (Quelle: Reichsgesetzblatt, RGBl. 1938, Teil I, 627)
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=== Die Entstehung des gedruckten Verzeichnisses===
=== Die Entstehung des gedruckten Verzeichnisses===
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Eine Kontaktaufnahme mit den jüdischen Gewerbetreibenden selbst, etwa in Form einer Erklärung über ihre Abstammung, scheint es nicht gegeben zu haben. Deshalb konnte man nicht die Abstammungskriterien der „Nürnberger Gesetze“ zu Grunde legen, sondern mußte sich mit der Konfession behelfen, [...].
Eine Kontaktaufnahme mit den jüdischen Gewerbetreibenden selbst, etwa in Form einer Erklärung über ihre Abstammung, scheint es nicht gegeben zu haben. Deshalb konnte man nicht die Abstammungskriterien der „Nürnberger Gesetze“ zu Grunde legen, sondern mußte sich mit der Konfession behelfen, [...].


Zum Anfang Oktober 1937 waren die Arbeiten so weit fortgeschritten, daß ein vorläufiges Verzeichnis an die Bezirksinspektionen, die [[IHK]], die Handwerkskammern und an die DAF mit der Bitte um Kenntnisnahme und Ergänzung geschickt werden konnte. <br>Nachdem die erhaltenen Informationen eingearbeitet worden waren, wurde das „Verzeichnis der gewerbepolizeilich gemeldeten jüdischen Gewerbetreibenden in München (Stand vom 15. Februar 1938“ in Heftform gedruckt und am 21. Februar 1938 mit einem Begleitschreiben des Oberbürgermeisters an sämtliche Parteidienststellen, Wirtschaftsorganisationen und die IHK versandt. So gingen etwa zehn Exemplare an die Oberste SA-Führung, fünf an den Reichsführer SS, zwei an die Gauleitung und weitere fünf an die DAF.  
Zum Anfang Oktober 1937 waren die Arbeiten so weit fortgeschritten, daß ein vorläufiges Verzeichnis an die Bezirksinspektionen, die [[IHK]], die Handwerkskammern und an die DAF mit der Bitte um Kenntnisnahme und Ergänzung geschickt werden konnte. <br>Nachdem die erhaltenen Informationen eingearbeitet worden waren, wurde das „Verzeichnis der gewerbepolizeilich gemeldeten jüdischen Gewerbetreibenden in München (Stand vom 15. Februar 1938“ in Heftform gedruckt und am 21. Februar 1938 mit einem Begleitschreiben des Oberbürgermeisters an sämtliche Parteidienststellen, Wirtschaftsorganisationen und die IHK versandt. So gingen etwa zehn Exemplare an die Oberste SA-Führung, fünf an den Reichsführer SS, zwei an die Gauleitung und weitere fünf an die DAF.  


Andere Interessenten konnten das Verzeichnis zum Preis von 1,25 RM bei der Städtischen Regieverwaltung erwerben. Das Verzeichnis enthielt die Namen, das Gewerbe und die Gewerbeanschrift von 1745 Juden [s. Verzeichnis: nach Eliminierung der Redundanzen 1720]. Damit war die vollständige Erfassung der jüdischen Gewerbetreibenden in München bereits Monate vor der gesetzlichen Regelung dieser Materie, die in der dritten Verordnung zum Reichsbürgergesetz im Juni 1938 geschaffen wurde, abgeschlossen.
Andere Interessenten konnten das Verzeichnis zum Preis von 1,25 RM bei der Städtischen Regieverwaltung erwerben. Das Verzeichnis enthielt die Namen, das Gewerbe und die Gewerbeanschrift von 1745 Juden [s. Verzeichnis: nach Eliminierung der Redundanzen 1720]. Damit war die vollständige Erfassung der jüdischen Gewerbetreibenden in München bereits Monate vor der gesetzlichen Regelung dieser Materie, die in der dritten Verordnung zum Reichsbürgergesetz im Juni 1938 geschaffen wurde, abgeschlossen.


Exemplare des Verzeichnisses befinden sich noch im [[Stadtarchiv]] München (Signatur: Gewerbeamt 177 a), im Bayerischen Wirtschaftsarchiv (Sign.: K1, XXI 16 a, 4. Akte) und im Bayerischen [[Hauptstaatsarchiv]] (Sign.: MWi 35). Für die folgende Liste wurden nach der Übertragung offensichtliche Schreibfehler in der Druckfassung korrigiert und Adressangaben möglichst anhand des städtischen Adressbuchs verifiziert. Das Ergebnis wurde konsequent nach Firmen- bzw. Familiennamen alphabetisiert.
Exemplare des Verzeichnisses befinden sich noch im [[Stadtarchiv]] München (Signatur: Gewerbeamt 177 a), im Bayerischen Wirtschaftsarchiv (Sign.: K1, XXI 16 a, 4. Akte) und im Bayerischen [[Hauptstaatsarchiv]] (Sign.: MWi 35). Für die folgende Liste wurden nach der Übertragung offensichtliche Schreibfehler in der Druckfassung korrigiert und Adressangaben möglichst anhand des städtischen Adressbuchs verifiziert. Das Ergebnis wurde konsequent nach Firmen- bzw. Familiennamen alphabetisiert.


Nach [[Arbeiten von Susanne Rieger und Gerhard Jochem|rijo]]* war es Ziel der Online-Fassung, der Stadtgeschichtsforschung eine verlässliche und leicht zu recherchierende Quelle zur Verfügung zu stellen, die schon durch ihre Genese Willkür und Unsinn der NS-Ideologie abbildet. Für die über 1700 Betroffenen bedeutete die Liste schon bei ihrer Erstellung einen Schritt zur Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Dass [[Deportation]], Konzentrationslagerhaft und Massenmord die Folgen sein könnten, wusste bald jeder mit Verstand, nämlich nach dem [[9. November 1938]], als die Liste erstmals beim NS-Pogrom auch gegen die Juden Münchens zum praktischen Einsatz gekommen war.
Nach [[Arbeiten von Susanne Rieger und Gerhard Jochem|rijo]]* war es Ziel der Online-Fassung, der Stadtgeschichtsforschung eine verlässliche und leicht zu recherchierende Quelle zur Verfügung zu stellen, die schon durch ihre Genese Willkür und Unsinn der NS-Ideologie abbildet. Für die über 1700 Betroffenen bedeutete die Liste schon bei ihrer Erstellung einen Schritt zur Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Dass [[Deportation]], Konzentrationslagerhaft und Massenmord die Folgen sein könnten, wusste bald jeder mit Verstand, nämlich nach dem [[9. November 1938]], als die Liste erstmals beim NS-Pogrom auch gegen die Juden Münchens zum praktischen Einsatz gekommen war.


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Herausgeberteam: * [[Arbeiten von Susanne Rieger und Gerhard Jochem|Susanne Rieger]], [[Arbeiten von Susanne Rieger und Gerhard Jochem|Gerhard Jochem]]; last update: 6 January 2016 (letzte berücksichtigte Überarbeitung der Webseite)
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== Literatur, Weblinks  ==
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* [http://www.rijo.homepage.t-online.de/pdf_2/DE_MU_JU_gewerbe.pdf Verzeichnis der gewerbepolizeilich gemeldeten jüdischen Gewerbetreibenden in München] <!-- (abgedruckt bei cccc) -->
* [http://www.rijo.homepage.t-online.de/pdf_2/DE_MU_JU_gewerbe.pdf Verzeichnis der gewerbepolizeilich gemeldeten jüdischen Gewerbetreibenden in München] <!-- (abgedruckt bei cccc) -->
[[Kategorie:Liste]]
[[Kategorie:Antisemitismus]]
[[Kategorie:Nationalsozialismus]]

Aktuelle Version vom 19. Mai 2023, 21:55 Uhr

Das Verzeichnis der gewerbepolizeilich gemeldeten jüdischen Gewerbetreibenden in München enthielt die Namen, das Gewerbe und die Gewerbeanschrift von 1720 MünchnerInnen (Konfession: Jüdische Religion) zum Stand 15. Februar 1938.

Zum Kontext und Entstehung der Quelle

  • Marian Rappl: Arisierungen in München. Die Verdrängung der jüdischen Gewerbetreibenden aus dem Wirtschaftsleben der Stadt 1933 - 1939. In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte Bd. 63 (2000), Heft 1, S. 123 - 184.

Die damalig verwendete Definition "jüdischer Gewerbebetrieb" (bei Rappl, S. 144):

[Es] erging am 14. Juni 1938 die „Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz“. Sie bezeichnete einen Gewerbebetrieb als „jüdisch“, wenn ein Inhaber Jude war.
Das gleiche galt für Handels- und Kommanditgesellschaften mit mindestens einem jüdischen Gesellschafter. [...]

Alle jüdischen Firmen mußten in ein Verzeichnis eingetragen werden, das das zuständige Gewerbeamt führte und in das die Einsicht „Jedermann gestattet“ war. (Quelle: Reichsgesetzblatt, RGBl. 1938, Teil I, 627)

Die Entstehung des gedruckten Verzeichnisses

Die Entstehung des gedruckten Verzeichnisses beschreibt Rappl (S. 145 ff) so: Aufgrund der im Laufe der Jahre gesammelten Informationen über jüdische Gewerbebetriebe begann das städtische Gewerbeamt am 2. März 1937, eine „Juden- und Ausländer-Kartei“ zu erstellen und so alle jüdischen Gewerbetreibenden in München systematisch und vollständig zu erfassen. Aus der Gewerbekartei wurde die „Gewerbekartei jüdischer Gewerbetreibender“ ausgesondert, [...].

Eine Kontaktaufnahme mit den jüdischen Gewerbetreibenden selbst, etwa in Form einer Erklärung über ihre Abstammung, scheint es nicht gegeben zu haben. Deshalb konnte man nicht die Abstammungskriterien der „Nürnberger Gesetze“ zu Grunde legen, sondern mußte sich mit der Konfession behelfen, [...].

Zum Anfang Oktober 1937 waren die Arbeiten so weit fortgeschritten, daß ein vorläufiges Verzeichnis an die Bezirksinspektionen, die IHK, die Handwerkskammern und an die DAF mit der Bitte um Kenntnisnahme und Ergänzung geschickt werden konnte.
Nachdem die erhaltenen Informationen eingearbeitet worden waren, wurde das „Verzeichnis der gewerbepolizeilich gemeldeten jüdischen Gewerbetreibenden in München (Stand vom 15. Februar 1938“ in Heftform gedruckt und am 21. Februar 1938 mit einem Begleitschreiben des Oberbürgermeisters an sämtliche Parteidienststellen, Wirtschaftsorganisationen und die IHK versandt. So gingen etwa zehn Exemplare an die Oberste SA-Führung, fünf an den Reichsführer SS, zwei an die Gauleitung und weitere fünf an die DAF.

Andere Interessenten konnten das Verzeichnis zum Preis von 1,25 RM bei der Städtischen Regieverwaltung erwerben. Das Verzeichnis enthielt die Namen, das Gewerbe und die Gewerbeanschrift von 1745 Juden [s. Verzeichnis: nach Eliminierung der Redundanzen 1720]. Damit war die vollständige Erfassung der jüdischen Gewerbetreibenden in München bereits Monate vor der gesetzlichen Regelung dieser Materie, die in der dritten Verordnung zum Reichsbürgergesetz im Juni 1938 geschaffen wurde, abgeschlossen.

Exemplare des Verzeichnisses befinden sich noch im Stadtarchiv München (Signatur: Gewerbeamt 177 a), im Bayerischen Wirtschaftsarchiv (Sign.: K1, XXI 16 a, 4. Akte) und im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Sign.: MWi 35). Für die folgende Liste wurden nach der Übertragung offensichtliche Schreibfehler in der Druckfassung korrigiert und Adressangaben möglichst anhand des städtischen Adressbuchs verifiziert. Das Ergebnis wurde konsequent nach Firmen- bzw. Familiennamen alphabetisiert.

Nach rijo* war es Ziel der Online-Fassung, der Stadtgeschichtsforschung eine verlässliche und leicht zu recherchierende Quelle zur Verfügung zu stellen, die schon durch ihre Genese Willkür und Unsinn der NS-Ideologie abbildet. Für die über 1700 Betroffenen bedeutete die Liste schon bei ihrer Erstellung einen Schritt zur Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Dass Deportation, Konzentrationslagerhaft und Massenmord die Folgen sein könnten, wusste bald jeder mit Verstand, nämlich nach dem 9. November 1938, als die Liste erstmals beim NS-Pogrom auch gegen die Juden Münchens zum praktischen Einsatz gekommen war.

Herausgeberteam: * Susanne Rieger, Gerhard Jochem; last update: 6 January 2016 (letzte berücksichtigte Überarbeitung der Webseite)

Beispiel für den Anfangsbuchstabe A

195 Namen

lfd. Nr. Name Art des Gewerbes Adresse
1. Able…, Erich Großhandel mit Ölgemälden Geroltstr. XX/0 (links)

Literatur, Weblinks