Stadtkommandantur: Unterschied zwischen den Versionen

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In München hatte die Kommandantur (vor 1872 ''Kommandantschaft'') während des Königreichs vor allem repräsentativen Charakter. Sie war dem kommandierenden General des I. Armeekorps unterstellt.  
In München hatte die Kommandantur (vor 1872 ''Kommandantschaft'') während des Königreichs vor allem repräsentativen Charakter. Sie war dem kommandierenden General des I. Armeekorps unterstellt.  


Von 1904 bis 1924 hatte sie ihren Sitz im Gebäude des Bayerischen Armeemuseums,  heute am Ort der [[Staatskanzlei|Bayerischen Staatskanzlei]]. Zu den Aufgaben des Kommandanten gehörte die Anordnung militärisch-polizeilicher Maßnahmen in der Stadt, die Organisation des Wachtdienstes, die Erhaltung der militärischen Anlagen und Gebäude und die Anordnung der [[Militärparade|Garnisonsparaden]].
Von 1904 bis 1924 hatte sie ihren Sitz im [[Armeemuseum|Gebäude des Bayerischen Armeemuseums]],  heute am Platz der [[Staatskanzlei|Bayerischen Staatskanzlei]]. Zu den Aufgaben des Kommandanten gehörte die Anordnung militärisch-polizeilicher Maßnahmen in der Stadt, die Organisation des Wachdienstes, die Erhaltung der militärischen Anlagen und Gebäude und die Anordnung der so genannten Garnisonsparaden.
 
 
[[Kategorie:Franz-Josef-Strauß-Ring]]
[[Kategorie:Museum]]
[[Kategorie:Militär]]

Aktuelle Version vom 30. November 2017, 15:51 Uhr

Die Stadtkommandantur München war eine lokal zuständige Kommandantur der bayerischen Armee in München. Sie war zuständig für die Verwaltung der bayerischen Truppen in der Stadt und zusammen mit oder neben dem Polizeipräsidium für die innere Sicherheit in der Residenz verantwortlich. Die Kommandantur war zum direkten Eingriff bei Unruhen befugt.


In München hatte die Kommandantur (vor 1872 Kommandantschaft) während des Königreichs vor allem repräsentativen Charakter. Sie war dem kommandierenden General des I. Armeekorps unterstellt.

Von 1904 bis 1924 hatte sie ihren Sitz im Gebäude des Bayerischen Armeemuseums, heute am Platz der Bayerischen Staatskanzlei. Zu den Aufgaben des Kommandanten gehörte die Anordnung militärisch-polizeilicher Maßnahmen in der Stadt, die Organisation des Wachdienstes, die Erhaltung der militärischen Anlagen und Gebäude und die Anordnung der so genannten Garnisonsparaden.