Medizintourismus: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beteiligten
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[[Universitätsklinikum|Universitätskliniken]], Vermieter, PatientInnen und deren Angehörige während einer Behandlung als Mieter bzw. Untermieter, Wohnungsnachbarn
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Version vom 13. Juli 2016, 13:33 Uhr

Was ist eigentlich Medizintourismus? Des einen Leid - der Klinik ihre Freud. Was ist evtl. dagegen einzuwenden? Was bedeutet er für den Einzelnen, das Gesundheitswesen einer Region oder für eine ganze Volkswirtschaft?


Die Beteiligten

Universitätskliniken, andere Krankenhäuser, Vermieter, PatientInnen und deren Angehörige während einer Behandlung als Mieter bzw. Untermieter, Wohnungsnachbarn


Eine der juristischen Seiten bei diesen Patienten/Touristen: Zweckentfremdung von Wohnraum für eine Variante der gewerblichen Hotellerie in der Nähe spezialsierter Kliniken. Für die wiederum diese Patientengruppe eine Sondereinnahme mit deutlich höheren Gewinnspannen als bei heimischen Kassenpatienten darstellen.


Es geht um die Inspruchname medizinischer Dientleistungen in anderen Ländern. Zum einen geht es dabei um Ersparnis für den Patienten dank des Währungsgefälles im Gastland. Zum anderen um Leistungen, die es in dieser Qualität im Heimatland überhaupt nicht gibt. Rund 40 Länder werben aktiv um Patienten aus dem Ausland, darunter Deutschland, die Schweiz, Israel, Indien, Thailand, die USA, Ungarn und Singapur. Zwei Drittel aller Medizinreisen finden innerasiatisch statt. Für München sind Patientengruppen aus Russland und den Golfstaaten charakteristisch.


Indien, Thailand, Singapur, Malaysia, Südkorea und die Philippinen behandeln jährlich hunderttausende Patienten aus dem Ausland. Diese, meist ambulante, Patienten, kommen aus den Nachbarstaaten sowie den USA, Europa oder den arabischen Golfstaaten.

Die Patienten reisen zum Teil allein (manche mit Hilfe von Begleitdiensten, Guides; es gibt aber auch die Luxusvariante, wo Familienangehörige und Bedienste gemeinsam unterzubringen sind. Diese erfolgt zum Teil in der traditionellen Hotellerie.

Weblinks

  • Sven Loerzer: München kommt nur schwer gegen Medizintourismus an, Artikel in derSZ vom 7.7.2016 (Zu beweisen, dass bei einer Wohnungsvermietung eine Zweckentfremdung vorliegt, ist sehr aufwendig. Denn Kurzzeitvermietungen bis sechs Wochen im Jahr sind genehmigungsfrei. Die Sonderermittlungsgruppe zur Zweckentfremdung von Wohnraum verbucht erste Erfolge.)