Johann Baptist von Greiner: Unterschied zwischen den Versionen

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*1817: Finanzrath Durch allerhöchste Entschließung vom 19ten März h. I. ist der vormahlige Finanz-DirectionsRath von Passau, Johann Baptist Greiner, als Regierungsrath bey der Kammer der Fimanzen dahier allergnädigst ernannt worden.  
*1817: Finanzrath Durch allerhöchste Entschließung vom 19ten März h. I. ist der vormahlige Finanz-DirectionsRath von Passau, Johann Baptist Greiner, als Regierungsrath bey der Kammer der Fimanzen dahier allergnädigst ernannt worden.  
*1826: Ministerial-Rath
*1826: Ministerial-Rath
*1828 Die erste Garnitur des Regentschaftsrates zerstritten sich bald. Während {{WL2|Joseph von Armansperg}} sich der russischen Partei verband, setzten {{WL2|Georg Ludwig von Maurer)}} und {{WL2|Karl von Abel)}} auf Frankreich. Beide Seiten appellierten an König Ludwig. Da der Gesandte von Armansperg zuerst beim König eintraf, fiel die Entscheidung gegen Maurer und Abel, die entlassen und durch {{WL2|Egid von Kobell}} und Johann Baptist von Greiner ersetzt wurden.
*Finanzdirektor Greiner hatte bereits unter Armansperg zeitweilig den Finanzen der Regentschaft vorgestanden.
*1832: Ministerium der Finanzen, Johann Baptist Greiner, zum Regierungs-Director der Finanz-Kammer des Unterdonau-Kreises zu ernennen.  
*1832: Ministerium der Finanzen, Johann Baptist Greiner, zum Regierungs-Director der Finanz-Kammer des Unterdonau-Kreises zu ernennen.  
*1834: Die erste Garnitur des Regentschaftsrates zerstritten sich bald. Während {{WL2|Joseph von Armansperg}} sich der russischen Partei verband, setzten {{WL2|Georg Ludwig von Maurer}} und {{WL2|Karl von Abel}} auf Frankreich. Beide Seiten appellierten an König Ludwig. Da der Gesandte von Armansperg zuerst beim König eintraf, fiel die Entscheidung gegen Maurer und Abel, die entlassen und durch {{WL2|Egid von Kobell}} und Johann Baptist von Greiner ersetzt wurden.
*Finanzdirektor Greiner hatte bereits ab 1832 unter Armansperg zeitweilig den Finanzen der Regentschaft vorgestanden.
*1835: Js.: der K. Regierungsdirektor, Ritter des Civilverdienst-Ordens der bayerischen Krone, Johann Baptist von Greiner in Passau, sammt Abkömmlingen, bei der Adelsklasse Lit. G. Fol. 54. act. Nr. 528 1. am 18. Juli l. J.: 1835 53. Seite 893. in der Allerh Verordn., d. k. Wappen btr. Zeile 5. v. o. ist das Komma nach dem Worte „nicht“ zu streichen, und nach dem Worte „Fürsten-Johann Baptist von Greiner in Passau, sammt Abkömmlingen, bei der Adelsklasse Lit.
*1835: Js.: der K. Regierungsdirektor, Ritter des Civilverdienst-Ordens der bayerischen Krone, Johann Baptist von Greiner in Passau, sammt Abkömmlingen, bei der Adelsklasse Lit. G. Fol. 54. act. Nr. 528 1. am 18. Juli l. J.: 1835 53. Seite 893. in der Allerh Verordn., d. k. Wappen btr. Zeile 5. v. o. ist das Komma nach dem Worte „nicht“ zu streichen, und nach dem Worte „Fürsten-Johann Baptist von Greiner in Passau, sammt Abkömmlingen, bei der Adelsklasse Lit.
*1840 aus dem Staatsdienst entlassen. dann unterm 21. September l. Js. den Director der Regierung von Mittelfranken, K. d. F., Johann Baptist von Greiner, seiner allerunterthänigsten Bitte entsprechend, auf den Grund des §. 22. Lit. A . der IX. Beilage zu Verfassungsurkunde, aus dem Staatsdienste zu entlassen.
*1840 aus dem Staatsdienst entlassen. dann unterm 21. September l. Js. den Director der Regierung von Mittelfranken, K. d. F., Johann Baptist von Greiner, seiner allerunterthänigsten Bitte entsprechend, auf den Grund des §. 22. Lit. A . der IX. Beilage zu Verfassungsurkunde, aus dem Staatsdienste zu entlassen.
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