Diskussion:Ludendorff-Hitler-Putschversuch

Aus München Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zum Ablauf

In der Abschiedsvorlesung meines Vaters, Prof. Dr. Hellmuth Mayer, Christian-Albrechts-Universität Kiel, vom 20.7.1965, wurde [Polizei] Hauptmann [Rudolf] Schraut auf S.11 der Abschrift (s. Wikipedia: Hellmuth Mayer, PDF unter Einzelnachweis 3. ) vor 45 Jahren erwähnt und zwar in diesem Absatz:

"Man wollte sich der staatlichen Vollzugsgewalt dadurch bemächtigen, dass man deren Inhaber, den Generalstaatskommissar Gustav Ritter von Kahr, die Befehlshaber der Reichswehr und Landespolizei [in Bayern], [General Otto] v. Lossow, und [Oberst Hans v.] Seißer, kidnappte.

Lossow erfuhr davon und erließ den Geheimbefehl, dass die Garnison nur dem Befehl des Stadtkommandanten, des Generals [Jakob Ritter v.] Danner, gehorchen dürfe. Das Kidnapping glückte tatsächlich infolge einer Panne auf dem Polizeipräsidium. Als aber Hitler im angeblichen Auftrag Lossows die Max II Kaserne [ehemals zwischen Dachauer-und Albrechtstraße, Leonrod- und Lazarettstraße in München-Neuhausen gelegen], wie seinerzeit Eisner, in seine Gewalt bringen wollte, öffnete der Offizier vom Kasernentagesdienst den Geheimbefehl, und die Sache war zu Ende. So kam es am nächsten Morgen nur noch zu dem bekannten Zug zur Feldherrnhalle. Über das blutige Ende lag ein Bericht des kommandierenden Offiziers der Landespolizei bei den Prozessakten [Hitlerputsch 1924]. Danach ging der Führer der Hundertschaft, der Max-Josef Ritter Hauptmann v. Schraut, vor, um den Zug anzuhalten. Als dieser fiel, kommandierte der im Rang folgende Oberleutnant eine Salve und der Zug löste sich ohne Widerstand auf." 84.152.52.182

Hiweis auf engl. Literaur

Englische Bezeichnung des Putsches: Beer Hall Putsch. Literaturangaben dazu im Bücherbrett. sdfgh, 19.10.11

Name Schraut

Im Artikel und im vorstehenden Text unterscheiden sich die Vornamen des kommandierenden Offiziers. Auf der Tafel steht der Name ohne Adelsprädikate und als Vorname Rudolf. Diesen Widerspruch kann ich anhand der hier vorliegenden Informationen nicht lösen. Möglicherweise handelte es sich um einen Rufnamen oder um einen Übertragungsfehler. In der Sache des Ablaufs gibt es dabei allerdings keine Zweifel.

Der Name müsste aber in den Prozessakten eindeutig benannt sein. Es geht schließlich um einen Tötungsvorwurf gegen die Angeklagten. Fr. Gruß, sdfgh, 19.10.11