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Die '''Erweiterte Kinderlandverschickung (KLV)''' betraf Kinder aus München in unterschiedlichem Alter in der Schlussphase des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]]. | Die '''Erweiterte Kinderlandverschickung (KLV)''' betraf nach den ersten [[Luftangriffe_auf_München|Luftangriffen im Oktober 1942]] auch Kinder aus München in unterschiedlichem Alter in der ganzen Schlussphase des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]]. | ||
Grundlagen waren: | Grundlagen waren: | ||
* Führerbefehl Hitlers vom 27. September 1940 ordnete „Landverschickung“ der Kinder und Jugendlichen aus den luftkriegsgefährdeten (Groß-)Städten an. | * Führerbefehl Hitlers vom 27. September 1940 ordnete „Landverschickung“ der Kinder und Jugendlichen aus den luftkriegsgefährdeten (Groß-)Städten, zunächst im Ruhrgebiet, an. | ||
*die offizielle Bezeichnung „Erweiterte Kinderlandverschickung“, kurz KLV | *die offizielle Bezeichnung lautete „Erweiterte Kinderlandverschickung“, kurz KLV | ||
* Freiwilligkeit ( ? ), schätzungsweise über 2 bis zu 6 Millionen verschickte Kinder, Jugendliche und Mütter mit Kleinkindern - genaue Zahlen existieren nicht | * Unklarheit über die Freiwilligkeit ( ? ), schätzungsweise über 2 bis zu 6 Millionen verschickte Kinder, Jugendliche und Mütter mit Kleinkindern - genaue Zahlen existieren (noch ? ) nicht | ||
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:3. Jugendliche ab zehn Jahren bis zum jeweiligen Schulabschluss, die möglichst klassen- oder schulweise verschickt und grundsätzlich in (geschlossenen) KLV-Lager untergebracht und dort auch von den mitverschickten Lehrkräften ihrer Heimatschule bzw. ihres Heimatortes unterrichtet werden sollten. | :3. Jugendliche ab zehn Jahren bis zum jeweiligen Schulabschluss, die möglichst klassen- oder schulweise verschickt und grundsätzlich in (geschlossenen) KLV-Lager untergebracht und dort auch von den mitverschickten Lehrkräften ihrer Heimatschule bzw. ihres Heimatortes unterrichtet werden sollten. | ||
Bei Gruppe 1 und 2 kam es neben der Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen wie Gaststätten und Schulen auch zur Unterkunft bei "Gastgeber-Familien". | Bei Gruppe 1 und 2 kam es neben der Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen wie Gaststätten und Schulen auch zur Unterkunft bei "Gastgeber-Familien". Die damals betroffenen Kindergruppen waren etwa die Jahrgänge 1930 bis 1944. Wenn es zu einer Trennung von Mutter und Vater kam, konnte dies der Beginn einer ''Verwaisung'' des (Klein-)Kindes sein. | ||
Für den Transport aller drei KLV-Gruppen sowie außerdem für die Unterbringung der vorschulpflichtigen Kinder und der Kinder der ersten vier Schuljahre in den Pflegefamilien war die | Für den Transport aller drei KLV-Gruppen sowie außerdem für die Unterbringung der vorschulpflichtigen Kinder und der Kinder der ersten vier Schuljahre in den Pflegefamilien war offiziell die | ||
* NS-Volkswohlfahrt zuständig | * [[NS-Volkswohlfahrt]] zuständig | ||
Für die Unterbringung der Kinder vom fünften Schuljahr an war die | Für die Unterbringung der Kinder vom fünften Schuljahr an war die | ||
* Hitler-Jugend zuständig | * [[Hitler-Jugend]] zuständig | ||
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