Kinderlandverschickung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Erweiterte Kinderlandverschickung (KLV)''' betraf Kinder aus München in unterschiedlichem Alter in der Schlussphase des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]].  
Die '''Erweiterte Kinderlandverschickung (KLV)''' betraf nach den ersten [[Luftangriffe_auf_München|Luftangriffen im Oktober 1942]] auch Kinder aus München in unterschiedlichem Alter in der ganzen Schlussphase des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]].  




Grundlagen waren:
Grundlagen waren:
* Führerbefehl Hitlers vom 27. September 1940 ordnete „Landverschickung“ der Kinder und Jugendlichen aus den luftkriegsgefährdeten (Groß-)Städten an.
* Führerbefehl Hitlers vom 27. September 1940 ordnete „Landverschickung“ der Kinder und Jugendlichen aus den luftkriegsgefährdeten (Groß-)Städten, zunächst im Ruhrgebiet, an.
*die offizielle Bezeichnung „Erweiterte Kinderlandverschickung“, kurz KLV
*die offizielle Bezeichnung lautete „Erweiterte Kinderlandverschickung“, kurz KLV


* Freiwilligkeit ( ? ), schätzungsweise über 2 bis zu 6 Millionen verschickte Kinder, Jugendliche und Mütter mit Kleinkindern - genaue Zahlen existieren nicht  
* Unklarheit über die Freiwilligkeit ( ? ), schätzungsweise über 2 bis zu 6 Millionen verschickte Kinder, Jugendliche und Mütter mit Kleinkindern - genaue Zahlen existieren (noch ? ) nicht  




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:3. Jugendliche ab zehn Jahren bis zum jeweiligen Schulabschluss, die möglichst klassen- oder schulweise verschickt und grundsätzlich in (geschlossenen) KLV-Lager untergebracht und dort auch von den mitverschickten Lehrkräften ihrer Heimatschule bzw. ihres Heimatortes unterrichtet werden sollten.
:3. Jugendliche ab zehn Jahren bis zum jeweiligen Schulabschluss, die möglichst klassen- oder schulweise verschickt und grundsätzlich in (geschlossenen) KLV-Lager untergebracht und dort auch von den mitverschickten Lehrkräften ihrer Heimatschule bzw. ihres Heimatortes unterrichtet werden sollten.


Bei Gruppe 1 und 2 kam es neben der Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen wie Gaststätten und Schulen auch zur Unterkunft bei "Gastgeber-Familien".
Bei Gruppe 1 und 2 kam es neben der Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen wie Gaststätten und Schulen auch zur Unterkunft bei "Gastgeber-Familien". Die damals betroffenen Kindergruppen waren etwa die Jahrgänge 1930 bis 1944. Wenn es zu einer Trennung von Mutter und Vater kam, konnte dies der Beginn einer ''Verwaisung'' des (Klein-)Kindes sein.  


Für den Transport aller drei KLV-Gruppen sowie außerdem für die Unterbringung der vorschulpflichtigen Kinder und der Kinder der ersten vier Schuljahre in den Pflegefamilien war die  
Für den Transport aller drei KLV-Gruppen sowie außerdem für die Unterbringung der vorschulpflichtigen Kinder und der Kinder der ersten vier Schuljahre in den Pflegefamilien war offiziell die  
* NS-Volkswohlfahrt zuständig
* [[NS-Volkswohlfahrt]] zuständig


Für die Unterbringung der Kinder vom fünften Schuljahr an war die  
Für die Unterbringung der Kinder vom fünften Schuljahr an war die  
* Hitler-Jugend zuständig
* [[Hitler-Jugend]] zuständig




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