Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wurde am 2. Dezember 1946 als erstes Landesverfassungsgericht im Nachkriegsdeutschland eingerichtet. Damit hatte der junge Freistaat Bayern einen Nachfolger für den Bayerischen Staatsgerichtshof von 1850.

Neues Justizgebäude, Prielmayerstr. 5

37 Richter werden vom Bayerischen Landtag mit einfacher Mehrheit gewählt, 22 davon sind Berufsrichter. Sein Sitz ist das Gebäude des Oberlandesgerichts München in der Prielmayerstraße.

Adresse

Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Prielmayerstraße 5
80335 München
Postfachanschrift: 80097 München
☎ : 089 / 55 97 31 78

  www.bayern.verfassungsgerichtshof.de, offizielle Website

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