Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wurde am 2. Dezember 1946 als erstes Landesverfassungsgericht im Nachkriegsdeutschland eingerichtet. Damit hatte der junge Freistaat Bayern einen Nachfolger für den Bayerischen Staatsgerichtshof von 1850.
37 Richter werden vom Bayerischen Landtag mit einfacher Mehrheit gewählt, 22 davon sind Berufsrichter. Sein Sitz ist das Gebäude des Oberlandesgerichts München in der Prielmayerstraße.
Adresse
Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Prielmayerstraße 5
80335 München
Postfachanschrift: 80097 München
☎ : 089 / 55 97 31 78
www.bayern.verfassungsgerichtshof.de, offizielle Website
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