Verwaltungsakt: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Verwaltungsakt''' ist eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. | '''Verwaltungsakt''' ist eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. | ||
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Aktuelle Version vom 20. März 2012, 21:44 Uhr
Verwaltungsakt ist eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.
Voraussetzung ist in der Regel ein Verhältnis des Staates im Verhältnis zum Bürger oder ein Verhältnis zwischen verschiedenen Trägern von Staatsgewalt.
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Das Thema "Verwaltungsakt" ist auch bei der deutschsprachigen Wikipedia vertreten unter: Verwaltungsakt.
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