U-Bahn: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu Semesterbeginn baut die MVG einige Tage fliegende Verkaufsstellen für Studententickets in den Universitäten auf. Danach ist erfahrungsgemäß mit einer Ganztagskontrolle an der nächsten U-Bahn-Station zu rechnen.
Zu Semesterbeginn baut die MVG einige Tage fliegende Verkaufsstellen für Studententickets in den Universitäten auf. Danach ist erfahrungsgemäß mit einer Ganztagskontrolle an der nächsten U-Bahn-Station zu rechnen.


=== „Schwarzfahrerverein“ ===
In den [[1970er]]-Jahren gab es einen Schwarzfahrerverein, der eine Art Versicherung für Schwarzfahrer anbot. Als sich dies zum MVV herumgesprochen hatte, machte er das - selbstverständlich illegale - Geschäftsmodell durch häufigere Kontrollen unrentabel. Auch in den [[2010er]]-Jahren gab es einen derartigen Versuch. Eine [[2014]] eingerichtete Facebook-Seite wurde jedoch seit [[2016]] nicht mehr gepflegt<ref>Facebook: [https://www.facebook.com/people/MFS-M%C3%BCnchen-f%C3%A4hrt-schwarz/100068751531693/ MFS - München fährt schwarz]</ref>.
In den [[1970er]]-Jahren gab es einen Schwarzfahrerverein, der eine Art Versicherung für Schwarzfahrer anbot. Als sich dies zum MVV herumgesprochen hatte, machte er das - selbstverständlich illegale - Geschäftsmodell durch häufigere Kontrollen unrentabel. Auch in den [[2010er]]-Jahren gab es einen derartigen Versuch. Eine [[2014]] eingerichtete Facebook-Seite wurde jedoch seit [[2016]] nicht mehr gepflegt<ref>Facebook: [https://www.facebook.com/people/MFS-M%C3%BCnchen-f%C3%A4hrt-schwarz/100068751531693/ MFS - München fährt schwarz]</ref>.
=== Strafbarkeit ===
Schwarzfahren ist gemäß § 265a StGB auf Antrag strafbar. Gelegentliche Versuche, die Strafbarkeit abzuschaffen, fanden bisher keinen Eingang in die Gesetzgebung. Im September 2025 lehnte die MVG einen Vorstoß der [[Die Linke|Linken]], bei Schwarzfahrern keine Strafanträge mehr zu stellen, ab. Die SWM/MVG sprechen sich deutlich gegen eine Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung aus und nutzen die Möglichkeit des Strafantrags bei vorsätzlichem Handeln zur Abschreckung und zur Sicherung der Einnahmen. Es bestehe kein unmittelbarer Handlungsbedarf für eine Entkriminalisierung, da bei sozial benachteiligten Zielgruppen in der Regel keine Strafanträge gestellt werden.
Schwarzfahren verursache jedoch erhebliche finanzielle Schäden für den ÖPNV. Eine gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene (Ordnungswidrigkeit statt Straftat) sei jedoch aus fachlicher Sicht begrüßenswert<ref>[[Rathaus-Umschau]] 184/2025: [https://ru.muenchen.de/2025/184/Verzicht-auf-Strafantrag-durch-die-MVG-bei-Fahren-ohne-gueltigen-Fahrschein-120409 Verzicht auf Strafantrag durch die MVG bei Fahren ohne gültigen Fahrschein]</ref>.


== Literatur ==
== Literatur ==
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