Medizintourismus: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beteiligten
Die Beteiligten


Universitätskliniken, Vermieter, PatientInnen und deren Angehörige während einer Behandlung, Wohnungsnachbarn
Universitätskliniken, Vermieter, PatientInnen und deren Angehörige während einer Behandlung als Mieter bzw. Untermieter, Wohnungsnachbarn




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=== Weblinks ===
=== Weblinks ===


* Sven Loerzer: [http://www.sueddeutsche.de/muenchen/zweckentfremdung-stadt-kommt-nur-schwer-gegen-illegale-vermietung-an-medizintouristen-an-1.3068468 ''München kommt nur schwer gegen Medizintourismus an''], Artikel in der SZ vom 7.7.2016 (Zu beweisen, dass eine Zweckentfremdung vorliegt, ist sehr aufwendig. Denn Kurzzeitvermietungen bis sechs Wochen im Jahr sind genehmigungsfrei. Die Sonderermittlungsgruppe zur Zweckentfremdung von Wohnraum verbucht erste Erfolge.)
* Sven Loerzer: [http://www.sueddeutsche.de/muenchen/zweckentfremdung-stadt-kommt-nur-schwer-gegen-illegale-vermietung-an-medizintouristen-an-1.3068468 ''München kommt nur schwer gegen Medizintourismus an''], Artikel in der[[ SZ]] vom 7.7.2016 (Zu beweisen, dass eine Zweckentfremdung vorliegt, ist sehr aufwendig. Denn Kurzzeitvermietungen bis sechs Wochen im Jahr sind genehmigungsfrei. Die Sonderermittlungsgruppe zur Zweckentfremdung von Wohnraum verbucht erste Erfolge.)


[[Kategorie:Dienstleistung]]
[[Kategorie:Dienstleistung]]
[[Kategorie:Wohnen]]
[[Kategorie:Wohnen]]

Version vom 10. Juli 2016, 19:55 Uhr

Was ist eigentlich Medizintourismus? Des einen Leid - der Klinik ihre Freud. Was ist evtl. dagegen einzuwenden?

Die Beteiligten

Universitätskliniken, Vermieter, PatientInnen und deren Angehörige während einer Behandlung als Mieter bzw. Untermieter, Wohnungsnachbarn


Die Juristische Seite: Zweckentfremdung von Wohnraum für eine Variante der gewerblichen Hotellerie.

Weblinks

  • Sven Loerzer: München kommt nur schwer gegen Medizintourismus an, Artikel in derSZ vom 7.7.2016 (Zu beweisen, dass eine Zweckentfremdung vorliegt, ist sehr aufwendig. Denn Kurzzeitvermietungen bis sechs Wochen im Jahr sind genehmigungsfrei. Die Sonderermittlungsgruppe zur Zweckentfremdung von Wohnraum verbucht erste Erfolge.)