Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Sdfgh (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Sdfgh (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Bild:NeuerJustizpalast.jpg|thumb|Neues Justizgebäude, Prielmayerstr. 5]] | |||
Der [[Bayerische Verfassungsgerichtshof]] wurde am 2. Dezember 1946 als erstes Landesverfassungsgericht im Nachkriegsdeutschland errichtet- Damit hatte der junge Freistaat Bayern einen Nachfolger für den Bayerischen Staatsgerichtshof 1850. | Der [[Bayerische Verfassungsgerichtshof]] wurde am 2. Dezember 1946 als erstes Landesverfassungsgericht im Nachkriegsdeutschland errichtet- Damit hatte der junge Freistaat Bayern einen Nachfolger für den Bayerischen Staatsgerichtshof 1850. | ||
38 ehrenamtliche Richter werden im Landtag mit einfacher Mehrheit gewählt. 22 davon sind Berufsrichter. Sein Sitz ist das Gebäude des Oberlandesgerichts München in der Prielmayerstr. 5. | 38 ehrenamtliche Richter werden im Landtag mit einfacher Mehrheit gewählt. 22 davon sind Berufsrichter. Sein Sitz ist das Gebäude des Oberlandesgerichts München in der Prielmayerstr. 5. |
Version vom 27. Juli 2011, 22:00 Uhr
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wurde am 2. Dezember 1946 als erstes Landesverfassungsgericht im Nachkriegsdeutschland errichtet- Damit hatte der junge Freistaat Bayern einen Nachfolger für den Bayerischen Staatsgerichtshof 1850.
38 ehrenamtliche Richter werden im Landtag mit einfacher Mehrheit gewählt. 22 davon sind Berufsrichter. Sein Sitz ist das Gebäude des Oberlandesgerichts München in der Prielmayerstr. 5.