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Der Umgang bei offiziellen Veranstaltungen wie {{WL2|Kneipe (Studentenverbindung)|Kneipe}} oder Kommers ist (allzu?) detailliert im so genannten Kneipcomment geregelt. Dieser ist für jede Verbindung etwas unterschiedlich, lediglich der {{WL2|Paragraph 11|§ 11}} des Kneipcomments lautet bei allen Verbindungen | Der Umgang bei offiziellen Veranstaltungen wie {{WL2|Kneipe (Studentenverbindung)|Kneipe}} oder Kommers ist (allzu?) detailliert im so genannten Kneipcomment geregelt. Dieser ist für jede Verbindung etwas unterschiedlich, lediglich der {{WL2|Paragraph 11|§ 11}} des Kneipcomments lautet bei allen Verbindungen | ||
:;§11. Es wird fortgesoffen. | :;§11. Es wird fortgesoffen. | ||
Außerdem ist unter Bundesbrüdern unabhängig von der Position die Anrede mit „Du“ üblich. | |||
Der Comment regelt insbesondere die Leitung der Veranstaltung, das Singen von Kommersliedern, das Tragen der Farbenbänder („Couleur“) und zahlreiche andere für Außenstehende merkwürdige Vorgänge. | Der Comment regelt insbesondere die Leitung der Veranstaltung, das Singen von Kommersliedern, das Tragen der Farbenbänder („Couleur“) und zahlreiche andere für Außenstehende merkwürdige Vorgänge. |
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