Kabarettpreis der Landeshauptstadt München: Unterschied zwischen den Versionen

K
keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''Kabarettpreis der Landeshauptstadt München''' wird seit 1995 verliehen. Er ist mit 6.000 Euro dotiert. Ausgezeichnet werden künstlerisch herausragende Leistungen in den Kreativbereichen des [[Kabarett]]s und der Kleinkunst. Seit 2001 wird der Preis nur noch alle 2 Jahre vergeben.
Der '''Kabarettpreis der Landeshauptstadt München''' wird seit 1995 verliehen. Er ist mit 6.000 Euro dotiert. Ausgezeichnet werden künstlerisch herausragende Leistungen in den Kreativbereichen des [[Kabarett]]s und der Kleinkunst. Seit 2001 wird der Preis nur noch alle 2 Jahre vergeben. Seit 2016 heißt er '''[[Dieter-Hildebrandt-Preis]]'''.


Geehrt werden nur Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles, die ihren Wohnsitz bzw. ihre Wirkungsstätte in der Region München haben oder deren Schaffen mit dem Theaterleben Münchens eng verknüpft ist. Vorschlagsrecht hat eine vom Stadtrat berufene Kommission, bestehend aus Fachjuroren und Mitgliedern des ehrenamtlichen Stadtrats.
Geehrt werden nur Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles, die ihren Wohnsitz bzw. ihre Wirkungsstätte in der Region München haben oder deren Schaffen mit dem Theaterleben Münchens eng verknüpft ist. Vorschlagsrecht hat eine vom Stadtrat berufene Kommission, bestehend aus Fachjuroren und Mitgliedern des ehrenamtlichen Stadtrats.
21.126

Bearbeitungen