Schutzhaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 29. März 2015, 16:00 Uhr
Die Geheime Staatspolizei (Gestapo) konnte seit dem 26. April 1933 ohne gerichtliche Anordnung und auf unbestimmte Zeit Verhaftungen anordnen / durchführen und die Opfer in einem Konzentrationslager (hier vor allem Dachau; kurz KZ) festsetzen; dies wurde beschönigend „Schutzhaft“ oder Schutzhaftlager genannt. Nicht der Verhaftete wurde geschützt sondern "vor ihm die nationalsozialistische Volksgemeinschaft".