Schutzhaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Gestapo|Geheime Staatspolizei (Gestapo)]] konnte seit dem 26. April [[1933]] '''ohne gerichtliche Anordnung''' und '''auf unbestimmte Zeit''' Verhaftungen anordnen / durchführen und die Opfer in einem [[KZ|KZ)]] festsetzen; dies wurde beschönigend „'''Schutzhaft'''“ genannt. Nicht der Verhaftete wurde geschützt sondern "vor ihm die nationalsozialistische Volksgemeinschaft".
Die [[Gestapo|Geheime Staatspolizei (Gestapo)]] konnte seit dem 26. April [[1933]] '''ohne gerichtliche Anordnung''' und '''auf unbestimmte Zeit''' Verhaftungen anordnen / durchführen und die Opfer in einem [[Konzentrationslager Dachau|Konzentrationslager (hier vor allem Dachau; kurz KZ)]] festsetzen; dies wurde beschönigend „'''Schutzhaft'''“ oder ''Schutzhaftlager'' genannt. Nicht der Verhaftete wurde geschützt sondern "vor ihm die nationalsozialistische Volksgemeinschaft".
 
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Konzentrationslager]]
[[Kategorie:Nationalsozialismus]]

Aktuelle Version vom 29. März 2015, 16:00 Uhr

Die Geheime Staatspolizei (Gestapo) konnte seit dem 26. April 1933 ohne gerichtliche Anordnung und auf unbestimmte Zeit Verhaftungen anordnen / durchführen und die Opfer in einem Konzentrationslager (hier vor allem Dachau; kurz KZ) festsetzen; dies wurde beschönigend „Schutzhaft“ oder Schutzhaftlager genannt. Nicht der Verhaftete wurde geschützt sondern "vor ihm die nationalsozialistische Volksgemeinschaft".