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'''Zensur''' | '''Zensur''' ist die ''staatliche Kontrolle von Presse, Medien und weiteren Äußerungen'', die über das allgemeine Strafrecht hinausgehen. | ||
== 1. Weltkrieg == | |||
Im 1. Weltkrieg hatte das [[Pressereferat des Bayrischen Kriegsministeriums]] aufgrund des Kriegszustands Zensurbefugnisse. | |||
== Drittes Reich == | |||
Am 5. Dezember 1933 wurde, mit der Gründung des {{WL2|Deutsches Nachrichtenbüro|Deutschen Nachrichtenbüros}}, der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht. | Am 5. Dezember 1933 wurde, mit der Gründung des {{WL2|Deutsches Nachrichtenbüro|Deutschen Nachrichtenbüros}}, der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht. | ||
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