Zensur: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Zensur''' als ''staatliche Kontrolle von Presse, Medien und weiteren Äußerungen''
'''Zensur''' ist die ''staatliche Kontrolle von Presse, Medien und weiteren Äußerungen'', die über das allgemeine Strafrecht hinausgehen.


== 1. Weltkrieg ==
Im 1. Weltkrieg hatte das [[Pressereferat des Bayrischen Kriegsministeriums]] aufgrund des Kriegszustands Zensurbefugnisse.
== Drittes Reich ==
Am 5. Dezember 1933 wurde, mit der Gründung des {{WL2|Deutsches Nachrichtenbüro|Deutschen Nachrichtenbüros}}, der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht.  
Am 5. Dezember 1933 wurde, mit der Gründung des {{WL2|Deutsches Nachrichtenbüro|Deutschen Nachrichtenbüros}}, der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht.  


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