Zensur: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Zensur''' als ''staatliche Kontrolle von Presse, Medien und weiteren Äußerungen''
'''Zensur''' ist die ''staatliche Kontrolle von Presse, Medien und weiteren Äußerungen'', die über das allgemeine Strafrecht hinausgehen.


Die '''Zensur''' ist ein, seit der Besetzung Münchens durch Freikorpstruppen am 1. Mai 1919, antiquierter Begriff für {{WL2|Content-Moderation}}.
== 1. Weltkrieg ==
Im 1. Weltkrieg hatte das [[Pressereferat des Bayrischen Kriegsministeriums]] aufgrund des Kriegszustands Zensurbefugnisse.


Seit der Weimarer Republik findet Pressefreiheit durch das Verfolgen von Hochverrat, beispielsweise der {{WL2|Die Weltbühne}} und {{WL2|Spiegel-Affäre}}, ihre Grenzen.
== Drittes Reich ==
Am 5. Dezember 1933 wurde, mit der Gründung des {{WL2|Deutsches Nachrichtenbüro|Deutschen Nachrichtenbüros}}, der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht.  


Am 5. Dezember 1933 wurde mit der Gründung des {{WL2|Deutsches Nachrichtenbüro|Deutschen Nachrichtenbüros}} der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht. Von 1933 bis 1945 wurden tägliche Pressekonferenzen der Reichsregierung für ausgewählte Journalisten gehalten, welche detaillierte Weisungen und Verbote zu Inhalt, Platzierung, Gestaltung und Umfang beinhalteten. Eigenrecherche war den Journalisten untersagt. Diese Konferenzen wurden in Protokollen dokumentiert, die am Ende des Monats vernichtet wurden.<ref> Meyn, H , Massenmedien in Deutschland, Konstanz ,Neuauflage 2004 |Verlag Konstanz ,2004. kap. 3.3 Drittes Reich</ref>
Von 1933 bis 1945 wurden tägliche Pressekonferenzen der Reichsregierung im {{WL2|Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda}} für ausgewählte Journalisten gehalten. Es ergingen an die Medien bis ins Detail gehende Weisungen und Verbote bezüglich der Berichterstattung. Es gab genaue Sprachregelungen darüber, in welcher Tendenz Ereignisse herausgestellt werden und in welchem Umfang sie behandelt werden sollten. Dazu gehörten sogar Details wie die Größe der Überschriften und die Plazierung bestimmter Beiträge. Es gab Anweisungen, zu welchen Themen keine Eigenrecherche erlaubt war, und welche Themen vollständig zu unterdrücken waren. Diese Weisungen gab es in drei verschiedenen Vertraulichkeitsstufen, zur wortwörtlichen Verwendung, zur indirekten Weitergabe ohne Quellenangabe und drittens Weisungen mit streng vertraulichem Charakter, bei denen die Verletzung der Geheimhaltungspflicht als {{WL2|Landesverrat}} bestraft wurde. Diese Konferenzen wurden in Protokollen dokumentiert, die am Ende des Monats vernichtet wurden.<ref>herausgegeben {{WL2|Léon Poliakov}}, Das Dritte Reich und seine Denker, [https://books.google.de/books?id=HK3yCQAAQBAJ&pg=PA446&dq=%22Die+Pressekonferenz+der+Reichsregierung+Sie%22&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwieruuMuebjAhVuo4sKHccIAtMQ6AEIKDAA#v=onepage&q=%22Die%20Pressekonferenz%20der%20Reichsregierung%20Sie%22&f=false S. 446][https://www.grin.com/document/95154], Im Gegensatz zum {{WL2|Hochverrat}} schwächt der {{WL2|Landesverrat}} den eigenen Staat in seiner Sicherheit gegenüber ausländischen Staaten. </ref>


Es existierte das {{WL2|Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda}}.
Am 22. September 1933 wurde die {{WL2|Reichskulturkammer}} geschaffen, ihre sieben Kammern fungierten als {{WL2|Gatekeeper (Nachrichtenforschung)}}:
Ab 22. September 1933 fungierte die {{WL2|Reichsschrifttumskammer}} als Torwächter der Autoren. Beim Rundfunk durften nur noch Journalisten arbeiten, die Mitglied in der "Reichsrundfunkkammer" waren - eine von 7 Kammern der "Reichskulturkammer". Aufgenommen wird nur, wer Goebbels' Kriterien erfüllt.<ref>[https://www1.wdr.de/archiv/rundfunkgeschichte/rundfunkgeschichte124.html]; Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an {{WL2|Hans Heinrich Lammers}} zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur, Berlin, 26.6.1941, [http://www.polunbi.de/archiv/41-06-26-01.html][http://germanhistorydocs.ghi-dc.org/sub_doclist.cfm?sub_id=179&section_id=13&language=german]</ref>
Die {{WL2|Reichsschrifttumskammer}} für Autoren. Beim Rundfunk durften nur noch Journalisten arbeiten, die Mitglied in der {{WL2|Reichsrundfunkkammer}} waren. Aufgenommen wurde nur, wer Goebbels' Kriterien erfüllte.<ref>[https://www1.wdr.de/archiv/rundfunkgeschichte/rundfunkgeschichte124.html Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an {{WL2|Hans Heinrich Lammers}} zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur], Berlin, 26.6.1941</ref> <ref>Dr. Olaf Simons, Universität Gotha: [http://www.polunbi.de/archiv/41-06-26-01.html Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an Hans Lammers zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur]</ref> <ref>Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB): [http://germanhistorydocs.ghi-dc.org/sub_doclist.cfm?sub_id=179&section_id=13&language=german https://germanhistorydocs.ghi-dc.org/sub_doclist.cfm?sub_id=179&section_id=13&language=german]</ref>
Das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 erklärte Journalisten und Redakteure zu Staatsbeamten und ihre Tätigkeit zur öffenntlichen Aufgabe.<ref>Schriftleitergesetz, [http://pressechronik1933.dpmu.de/schriftleitergesetz-4-10-1933/]</ref>
Das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 erklärte Journalisten und Redakteure zu Staatsbeamten und ihre Tätigkeit zur öffentlichen Aufgabe.<ref>Pressechronik 1933: [http://pressechronik1933.dpmu.de/schriftleitergesetz-4-10-1933/ Schriftleitergesetz]</ref>


== Etymologie ==
== Etymologie ==
Zensur aus dem Lateinischen censura
Zensur aus dem Lateinischen censura
== Hinweise auf Artikel zu dem Thema ==
== Hinweise auf Artikel zu dem Thema ==
* Das [[Pressereferat des Bayrischen Kriegsministeriums]] war von 1914 bis 1919 die staatliche Zensurbehörde, Leiter: [[Alfons Falkner von Sonnenburg]]


* das [[Pressereferat des Bayrischen Kriegsministeriums]] war von 1914 bis 1919 die staatliche Zensurbehörde, Leiter: [[Alfons Falkner von Sonnenburg]]
== Einzelnachweise ==
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==Fußnoten==
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[[Kategorie: Zensur]]
[[Kategorie: Zensur]]

Aktuelle Version vom 6. April 2023, 15:11 Uhr

Zensur ist die staatliche Kontrolle von Presse, Medien und weiteren Äußerungen, die über das allgemeine Strafrecht hinausgehen.

1. Weltkrieg

Im 1. Weltkrieg hatte das Pressereferat des Bayrischen Kriegsministeriums aufgrund des Kriegszustands Zensurbefugnisse.

Drittes Reich

Am 5. Dezember 1933 wurde, mit der Gründung des Deutschen NachrichtenbürosW, der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht.

Von 1933 bis 1945 wurden tägliche Pressekonferenzen der Reichsregierung im Reichsministerium für Volksaufklärung und PropagandaW für ausgewählte Journalisten gehalten. Es ergingen an die Medien bis ins Detail gehende Weisungen und Verbote bezüglich der Berichterstattung. Es gab genaue Sprachregelungen darüber, in welcher Tendenz Ereignisse herausgestellt werden und in welchem Umfang sie behandelt werden sollten. Dazu gehörten sogar Details wie die Größe der Überschriften und die Plazierung bestimmter Beiträge. Es gab Anweisungen, zu welchen Themen keine Eigenrecherche erlaubt war, und welche Themen vollständig zu unterdrücken waren. Diese Weisungen gab es in drei verschiedenen Vertraulichkeitsstufen, zur wortwörtlichen Verwendung, zur indirekten Weitergabe ohne Quellenangabe und drittens Weisungen mit streng vertraulichem Charakter, bei denen die Verletzung der Geheimhaltungspflicht als LandesverratW bestraft wurde. Diese Konferenzen wurden in Protokollen dokumentiert, die am Ende des Monats vernichtet wurden.[1]

Am 22. September 1933 wurde die ReichskulturkammerW geschaffen, ihre sieben Kammern fungierten als Gatekeeper (Nachrichtenforschung)W: Die ReichsschrifttumskammerW für Autoren. Beim Rundfunk durften nur noch Journalisten arbeiten, die Mitglied in der ReichsrundfunkkammerW waren. Aufgenommen wurde nur, wer Goebbels' Kriterien erfüllte.[2] [3] [4] Das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 erklärte Journalisten und Redakteure zu Staatsbeamten und ihre Tätigkeit zur öffentlichen Aufgabe.[5]

Etymologie

Zensur aus dem Lateinischen censura

Hinweise auf Artikel zu dem Thema

Einzelnachweise

  1. herausgegeben Léon PoliakovW, Das Dritte Reich und seine Denker, S. 446[1], Im Gegensatz zum HochverratW schwächt der LandesverratW den eigenen Staat in seiner Sicherheit gegenüber ausländischen Staaten.
  2. Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an Hans Heinrich LammersW zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur, Berlin, 26.6.1941
  3. Dr. Olaf Simons, Universität Gotha: Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an Hans Lammers zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur
  4. Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB): https://germanhistorydocs.ghi-dc.org/sub_doclist.cfm?sub_id=179&section_id=13&language=german
  5. Pressechronik 1933: Schriftleitergesetz


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