Zensur: Unterschied zwischen den Versionen

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- ahistorischer Satz begründet hier noch lange keinen Zusammenhang.
(- Satz ohne Beleg. Er wird hier gegen die Definition im Wp-Artikel eingeführt.)
(- ahistorischer Satz begründet hier noch lange keinen Zusammenhang.)
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'''Zensur''' als ''staatliche Kontrolle von Presse, Medien und weiteren Äußerungen''
'''Zensur''' als ''staatliche Kontrolle von Presse, Medien und weiteren Äußerungen''
Seit der Weimarer Republik findet Pressefreiheit durch das Verfolgen von {{WL2|Landesverrat}}, beispielsweise der {{WL2|Die Weltbühne}} und {{WL2|Spiegel-Affäre}}, ihre Grenzen. 


Am 5. Dezember 1933 wurde, mit der Gründung des {{WL2|Deutsches Nachrichtenbüro|Deutschen Nachrichtenbüros}}, der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht.  
Am 5. Dezember 1933 wurde, mit der Gründung des {{WL2|Deutsches Nachrichtenbüro|Deutschen Nachrichtenbüros}}, der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht.  
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