Wahlkreis Oberbayern: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Stimmkreise selbst sind in der Anlage zu Artikel 5 Abs. 4 des bayerischen Landeswahlgesetzes geregelt
Die Stimmkreise selbst sind in der Anlage zu Artikel 5 Abs. 4 des bayerischen Landeswahlgesetzes geregelt


Die '''[[Münchner]] Stimmkreise'' sind folgendermaßen abgegrenzt':
Die '''[[Münchner]] Stimmkreise''' sind folgendermaßen abgegrenzt:


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|- class="hintergrundfarbe5"
|- class="hintergrundfarbe5"
! Nr.
! SK-Nr.
! [[Wahlkreis|Stimmkreis]]
! Stimmkreis-Name
|-
|-
| 101
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6.430

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