Polizeipräsidium München: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Polizeipräsidium München''' (PPM) untersteht dem [[Bayerisches Staatsministerium des Innern|Bayerischen Staatsministerium des Innern]] und speziell für die Stadt und und den Landkreis München zuständig, der damit aus dem Zuständigkeitsbereich des [[Polizeipräsidium Oberbbayern|Polizeipräsidiums Oberbbayern]] herausfällt.
Das '''Polizeipräsidium München''' (PPM) untersteht dem [[Bayerisches Staatsministerium des Innern|Bayerischen Staatsministerium des Innern]] und speziell für die Stadt und und den Landkreis München zuständig, der damit aus dem Zuständigkeitsbereich des [[Polizeipräsidium Oberbbayern|Polizeipräsidiums Oberbbayern]] herausfällt.


==Adresse=
==Adresse==
:Polizeipräsidiums München
:Polizeipräsidiums München
:[[Ettstraße]] 2
:[[Ettstraße]] 2
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