Polizeipräsidium München: Unterschied zwischen den Versionen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Das '''Polizeipräsidium München''' (PPM) untersteht dem [[Bayerisches Staatsministerium des Innern|Bayerischen Staatsministerium des Innern]] und speziell für die Stadt und und den Landkreis München zuständig, der damit aus dem Zuständigkeitsbereich des [[Polizeipräsidium Oberbbayern|Polizeipräsidiums Oberbbayern]] herausfällt. | Das '''Polizeipräsidium München''' (PPM) untersteht dem [[Bayerisches Staatsministerium des Innern|Bayerischen Staatsministerium des Innern]] und speziell für die Stadt und und den Landkreis München zuständig, der damit aus dem Zuständigkeitsbereich des [[Polizeipräsidium Oberbbayern|Polizeipräsidiums Oberbbayern]] herausfällt. | ||
==Adresse= | ==Adresse== | ||
:Polizeipräsidiums München | :Polizeipräsidiums München | ||
:[[Ettstraße]] 2 | :[[Ettstraße]] 2 |