Amalienstraße: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie wurde [[1812]] nach '''{{WL2|Amalie Auguste von Bayern}}''' (* 13. November 1801 in München, † 8. November 1877 in Dresden), Tochter von [[Maximilian I.]], benannt. Sie war ab 1822 mit dem König Johann I. von Sachsen (1801–1873) verheiratet.
Sie wurde [[1812]] nach '''{{WL2|Amalie Auguste von Bayern}}''' (* 13. November 1801 in München, † 8. November 1877 in Dresden), Tochter von [[Maximilian I.]], benannt. Sie war ab 1822 mit dem König Johann I. von Sachsen (1801–1873) verheiratet.


[[Datei:Mueamalienstr52072019c90.jpg|thumb|Amalienstraße 52.]]
[[Datei:Mueamalienstr52072019c90.jpg|thumb|Amalienstraße 52. Errichtet als Unterkunft der königlichen Forstakademie]]
== Straßennameneintrag 1880 ==
== Straßennameneintrag 1880 ==
''Z. G. a. die Prinzessin Amalie Auguste von Bayern, erste Zwillingstochter aus der zweiten Ehe des Kurfürsten und nachmaligen Königs Maximilian. Joseph, geb. zu München 13. Nov. 1801, vermählt mit dem Prinzen Johann, späteren König von Sachsen, 21. Nov. 1822, gest. zu Dresden 8. Nov. 1877. Die Straße trägt ihren Namen seit 1. Dez. 1812 und hieß vom 21. Nov. 1808 bis dahin "Freudenstraße", damals jedoch nur von der Theresienstraße bis zur Löwenstraße (jetzt Schelling-Straße) reichend. Die hier wie bei der Türken-, Barerstraße u. a. vorkommenden Abtheilungen in "obere", "mittlere" und "untere" Straße entsprechen zwar bei der Länge dieser Verbindungen dem praktischen Verkehr, haben jedoch keine amtliche Begründung.''
''Z. G. a. die Prinzessin Amalie Auguste von Bayern, erste Zwillingstochter aus der zweiten Ehe des Kurfürsten und nachmaligen Königs Maximilian. Joseph, geb. zu München 13. Nov. 1801, vermählt mit dem Prinzen Johann, späteren König von Sachsen, 21. Nov. 1822, gest. zu Dresden 8. Nov. 1877. Die Straße trägt ihren Namen seit 1. Dez. 1812 und hieß vom 21. Nov. 1808 bis dahin "Freudenstraße", damals jedoch nur von der Theresienstraße bis zur Löwenstraße (jetzt Schelling-Straße) reichend. Die hier wie bei der Türken-, Barerstraße u. a. vorkommenden Abtheilungen in "obere", "mittlere" und "untere" Straße entsprechen zwar bei der Länge dieser Verbindungen dem praktischen Verkehr, haben jedoch keine amtliche Begründung.''
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