Polizeipräsidium München: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Polizeipräsidium München''', bis [[1975]] '''Stadtpolizei München''', untersteht dem [[Bayerisches Staatsministerium des Innern|Bayerischen Staatsministerium des Innern]] und ist für die [[München |Stadt]] und den [[Landkreis München]] zuständig, der somit aus dem Zuständigkeitsbereich des [[Polizeipräsidium Oberbayern|Polizeipräsidiums Oberbayern]] herausfällt.
Das '''Polizeipräsidium München''', bis [[1975]] '''Stadtpolizei München''', untersteht dem [[Bayerisches Staatsministerium des Innern|Bayerischen Staatsministerium des Innern]] und ist für die [[München |Stadt]] und den [[Landkreis München]] zuständig, der somit aus dem Zuständigkeitsbereich des [[Polizeipräsidium Oberbayern|Polizeipräsidiums Oberbayern]] herausfällt. Dazu gehören etwa 7000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


==Organisation==
==Organisation==
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