Heimaufsicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''staatliche Heimaufsicht''' soll die Einhaltung des Heimgesetzes durch die Eigentümer der [[Altenpflege#Pflegeheime|Pflegeheime]] gegenüber den pflegebedürftigen und alten oder behinderten Personen sicherstellen. Denn es wird im Gesetz davon ausgegangen, dass sich diese Menschen kaum gegen eine Benachteiligung oder Mißachtung ihrer Rechte zur Wehr setzen würden. Sie brauchen staatlichen Schutz vor Überforderung. Damit sollen {{WL2|Pflegeskandal|Pflegeskandale}}, wie sie in der Vergangenheit vorkamen, möglichst vermieden werden.  
Die '''staatliche Heimaufsicht''' soll die Einhaltung des Heimgesetzes durch die Eigentümer der [[Altenpflege#Pflegeheime|Pflegeheime]] gegenüber den pflegebedürftigen und alten oder behinderten Personen sicherstellen. Denn es wird im Gesetz davon ausgegangen, dass sich diese Menschen kaum gegen eine Benachteiligung oder Mißachtung ihrer Rechte zur Wehr setzen würden. Sie brauchen staatlichen Schutz vor Überforderung. Damit sollen {{WL2|Pflegeskandal|Pflegeskandale}}, wie sie in der Vergangenheit vorkamen, möglichst vermieden werden.  


Erstmals veröffentlichen die bayerischen Heimaufsichtsbehörden die Ergebnisse ihrer Begehungen und Kontrollen in Heimen der Alten- und Behindertenhilfe im Internet. Sie kommen aus den Landratsämtern und sind dem Sozialministerium unterstellt. Sowohl die Landeshauptstadt [[München]] als auch die [[Landkreis Dachau|Landkreise Dachau]], Freising und Bad Tölz-Wolfratshausen haben einige Prüfberichte online gestellt. Acht Prüfberichte zu Münchner Altenpflegeheimen sind bereits einsehbar, weitere 13 folgen demnächst. Bis zum Jahresende sollen Berichte für alle 57 Einrichtungen der Altenhilfe im Internet vorliegen. Auch für fünf der 55 Münchner [[Behindertenheim]]e sind die Berichte abrufbar, weitere zwölf werden folgen. Sie geben im Vergleich einen besseren  Einblick als die vom ''Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen'' (meist kurz MDK, früher ''Vertrauensarzt)'' vergebenen so genannten Heimnoten. Der Umgang mit den Bewohnern, mit Medikamenten und sogenannten freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Bettgitter und Gurten wird ebenso beschrieben wie der Tagesablauf, von der Wohnlichkeit über Beschäftigungsangebote bis hin zur Qualität der Mahlzeiten. Die Aussagen in den Prüfberichten seien nicht so verklausuliert wie die Formulierungen in Arbeitszeugnissen. Dennoch "muss man auch zwischen den Zeilen lesen können", sagte Blume-Beyerle. Fällt beispielsweise die Darstellung unter dem Berichtspunkt "Positive Aspekte" besonders kurz aus, dann bedeutet dies schlicht, dass es nicht viel Gutes aus dem Heim mitzuteilen gibt.  
Erstmals veröffentlichen die bayerischen Heimaufsichtsbehörden die Ergebnisse ihrer Begehungen und Kontrollen in Heimen der Alten- und Behindertenhilfe im Internet. Sie kommen aus den Landratsämtern und sind dem Sozialministerium unterstellt. Sowohl die Landeshauptstadt [[München]] als auch die [[Landkreis Dachau|Landkreise Dachau]], Freising und [[Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen|Bad Tölz-Wolfratshausen]] haben einige Prüfberichte online gestellt. Acht Prüfberichte zu Münchner Altenpflegeheimen sind bereits einsehbar, weitere 13 folgen demnächst. Bis zum Jahresende sollen Berichte für alle 57 Einrichtungen der Altenhilfe im Internet vorliegen. Auch für fünf der 55 Münchner [[Behindertenheim]]e sind die Berichte abrufbar, weitere zwölf werden folgen. Sie geben im Vergleich einen besseren  Einblick als die vom ''Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen'' (meist kurz MDK, früher ''Vertrauensarzt)'' vergebenen sogenannten Heimnoten. Der Umgang mit den Bewohnern, mit Medikamenten und sogenannten freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Bettgitter und Gurten wird ebenso beschrieben wie der Tagesablauf, von der Wohnlichkeit über Beschäftigungsangebote bis hin zur Qualität der Mahlzeiten. Die Aussagen in den Prüfberichten seien nicht so verklausuliert wie die Formulierungen in Arbeitszeugnissen. Dennoch "muss man auch zwischen den Zeilen lesen können", sagte Blume-Beyerle. Fällt beispielsweise die Darstellung unter dem Berichtspunkt "Positive Aspekte" besonders kurz aus, dann bedeutet dies schlicht, dass es nicht viel Gutes aus dem Heim mitzuteilen gibt.  
   
   
Üblich sind in München ein bis zwei Kontrollbesuche pro Jahr. Häufen sich Prüfungen bei einem Pflegeheim, so ist das in der Regel ein sicheres Zeichen, dass es dort Beschwerden und Probleme gab oder gibt. Bedauerlich sei noch, dass die Heime diese Berichte nicht aushängen müssen.  
Üblich sind in München ein bis zwei Kontrollbesuche pro Jahr. Häufen sich Prüfungen bei einem Pflegeheim, so ist das in der Regel ein sicheres Zeichen, dass es dort Beschwerden und Probleme gab oder gibt. Bedauerlich sei noch, dass die Heime diese Berichte nicht aushängen müssen.  
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