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[[1493]] erließ Herzog [[Georg|Georg der Reiche]] für das Herzogtum [[Bayern-Landshut]], die Vorschrift, dass die Brauer nur Malz, Hopfen und Wasser verwenden durften – „bei Vermeidung von Strafe an Leib und Gut“. | [[1493]] erließ Herzog [[Georg|Georg der Reiche]] für das Herzogtum [[Bayern-Landshut]], die Vorschrift, dass die Brauer nur Malz, Hopfen und Wasser verwenden durften – „bei Vermeidung von Strafe an Leib und Gut“. | ||
Nach dem [[Landshuter Erbfolgekrieg]] und der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer mussten auch die bis dahin unterschiedlichen fränkisch-bayrischen Landrechte harmonisiert werden. In diesem Rahmen wurde das ursprünglich bayern-landshutsche Reinheitsgebot neu gefasst und als Erlass auf ganz Bayern ausgedehnt. | Nach dem [[http://de.wikipedia.org/wiki/Landshuter_Erbfolgekrieg Landshuter Erbfolgekrieg]] und der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer mussten auch die bis dahin unterschiedlichen fränkisch-bayrischen Landrechte harmonisiert werden. In diesem Rahmen wurde das ursprünglich bayern-landshutsche Reinheitsgebot neu gefasst und als Erlass auf ganz Bayern ausgedehnt. | ||
==1516== | ==1516== |
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