14.416
Bearbeitungen
Sdfgh (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Sdfgh (Diskussion | Beiträge) K (→Die Rechtslage) |
||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
===Die Rechtslage=== | ===Die Rechtslage=== | ||
"Gewerbsmäßig" bedeutet in der Juristensprache am Ende bloß, dass jemand auf Dauer Einnahmen anstrebt. Aber was hat das für einen Unterschied bei jemandem der bettelt, weil er dauerhaft keine Einnahmen hat? Lebensunterhalt und rein gewerbsmäßig. "Das wird auf den ersten Blick niemand feststellen können", zitiert die Zeitung Helmut Bahr, den Landesvorsitzenden der bayerischen Gewerkschaft der Polizei. Und auch das [[Polizeipräsidium München]] kann auf Nachfrage keine Kriterien zur Unterscheidung dazwischen nennen. | |||
===Armut als Auslöser === | ===Armut als Auslöser === |
Bearbeitungen