Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Stadtrat der Landeshauptstadt München setzt sich aus [http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_mitglieder_trefferliste.jsp?nav=1 80 Stadträten] und der/dem [[Oberbürgermeister]]/in zusammen. Die Bayerischen Gemeindeordnung schreibt in Artikel 31.2 diese Größe wegen der großen Einwohnerzahl Münchens und auch eine Amtszeit von sechs Jahren vor. Bei der Wahl sind - anders als bei der Bundes- und Landtagstagswahl - auch EU-Ausländer wahlberechtigt.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München setzt sich aus [http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_mitglieder_trefferliste.jsp?nav=1 80 ehrenamtlichen Stadträten] und der/dem [[Oberbürgermeister]]/in zusammen. Die Bayerische Gemeindeordnung schreibt in Artikel 31 Abs. 2 Satz 3 diese Größe wegen der großen Einwohnerzahl Münchens vor. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Bei der Wahl sind - anders als bei der Bundes- und Landtagstagswahl - auch EU-Ausländer wahlberechtigt.


Die letzte Stadtratswahl fand am 3. März 2002 mit etwa 900 000 Wahlberechtigten statt ([http://www.muenchen.info/wahlen/wahl2002/i_srwahl.htm Wahlergebnisse]). Bayern hat traditionell bei der Kommunalwahl eine Kombination aus Verhältnis- und Persönlichkeitswahl. Auf jedem Stimmzettel können 80 Stimmen vergeben werden. Diese können entweder alle einer Partei bzw. Liste gegeben werden ([http://www.stmi.bayern.de/service/publikationen/detail/09490/ Listenkreuz]). Innerhalb einer Liste können einer/m Kandidat/in bis zu 3 Stimmen gegeben werden ([http://www.stmi.bayern.de/service/publikationen/detail/09490/ Häufeln bzw. Kumulieren]). Außerdem können die 80 Stimmen auch auf Bewerber/innen mehrer Listen verteilt werden ([http://www.stmi.bayern.de/service/publikationen/detail/09490/ Panaschieren]). Sind auf einem Stimmzettel mehr als 80 Stimmen vergeben worden, ist er ungültig.
Die letzte Stadtratswahl fand am 3. März 2002 mit etwa 900 000 Wahlberechtigten statt ([http://www.muenchen.info/wahlen/wahl2002/i_srwahl.htm Wahlergebnisse]). Bayern hat traditionell bei der Kommunalwahl eine Kombination aus Verhältnis- und Persönlichkeitswahl. Auf jedem Stimmzettel können 80 Stimmen vergeben werden. Diese können entweder alle einer Partei bzw. Liste gegeben werden ([http://www.stmi.bayern.de/service/publikationen/detail/09490/ Listenkreuz]). Innerhalb einer Liste können einer/m Kandidat/in bis zu 3 Stimmen gegeben werden ([http://www.stmi.bayern.de/service/publikationen/detail/09490/ Häufeln bzw. Kumulieren]). Außerdem können die 80 Stimmen auch auf Bewerber/innen mehrer Listen verteilt werden ([http://www.stmi.bayern.de/service/publikationen/detail/09490/ Panaschieren]). Sind auf einem Stimmzettel mehr als 80 Stimmen vergeben worden, ist er ungültig.
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