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Das Cannabisgesetz mit dem untergeordneten Konsumcannabisgesetz trat am 1. April 2024 in Kraft, ab dem 1. Juli 2024 konnten Anträge auf Anbaugenehmigungen eingereicht werden, in Bayern ist für dafür das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständig. | Das Cannabisgesetz mit dem untergeordneten Konsumcannabisgesetz trat am 1. April 2024 in Kraft, ab dem 1. Juli 2024 konnten Anträge auf Anbaugenehmigungen eingereicht werden, in Bayern ist für dafür das [[Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit]] (LGL) zuständig. | ||
Stand Anfang September 2024 wurden in Bayern 24 Anbaugenehmigungen beim | Stand Anfang September 2024 wurden in Bayern 24 Anbaugenehmigungen beim LGL beantragt, aber noch keine erteilt<ref name=merkur>[https://www.merkur.de/bayern/bayern-landesamt-fuer-gesundheit-24-antraege-von-cannabisclubs-in-93274787.html Merkur: 24 Anträge]</ref>; zu diesem Zeitpunkt wurden deutschlandweit bereits 14 Anbaugenehmigungen erteilt, davon 11 in Niedersachsen. | ||
Stand April 2025 wurden vom | Stand April 2025 wurden dann vom LGL drei Anbaugenehmigungen erteilt, keine davon in München; 25 Anträge sind noch ausstehend.<ref name=infranken>[https://www.infranken.de/lk/bad-kissingen/rechtliche-zwaenge-erste-cannabis-clubs-in-bayern-genehmigt-einer-ist-im-kreis-bad-kissingen-art-6206313 InFranken: Erste Cannabis Clubs genehmigt]</ref> | ||
==Weblinks== | ==Weblinks== |
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