Cannabis Social Club: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Ein '''Cannabis Social Club''' ('''CSC''') ist ein Verein der sich grundsätzlich mit verschiedenen Aspekten der Cannabisherstellung und des Konsums befasst. Wenn ein CSC eine Anbaugenehmigung nach dem Cannabisgesetz (CanG) beantragt, was ab dem 1. Juli 2024 möglich ist, gilt sie '''Anbauvereinigung''' und unterliegt den strengen Regelungen des CanG. Ohne diese Anbaugenehmigung unterliegt ein CSC in erster Linie dem Vereinsrecht und darf sich auch dem Konsum von Cannabis widmen, indem etwa ein privater Club betrieben wird, in welchen nach dem Biergartenprinzip selbst mitgebrachtes Cannabis konsumiert werden darf, während Getränke und Imbisse vor Ort gekauft werden müssen. Bisher besteht allerdings noch keine derartige Lokalität.
Ein '''Cannabis Social Club''' ('''CSC''') ist ein Verein der sich grundsätzlich mit verschiedenen Aspekten der Cannabisherstellung und des Konsums befasst. Wenn ein CSC eine '''Anbaugenehmigung''' nach dem Cannabisgesetz (CanG) beantragt, was ab dem 1. Juli 2024 möglich ist, gilt sie '''Anbauvereinigung''' und unterliegt den strengen Regelungen des CanG. Ohne diese Anbaugenehmigung unterliegt ein CSC in erster Linie dem Vereinsrecht und darf sich auch dem Konsum von Cannabis widmen, indem etwa ein privater Club betrieben wird, in welchen nach dem Biergartenprinzip selbst mitgebrachtes Cannabis konsumiert werden darf, während Getränke und Imbisse vor Ort gekauft werden müssen. Bisher besteht allerdings noch keine derartige Lokalität.


Eine '''Anbauvereinigung''' ist neben dem Eigenanbau die einzige vom Cannabisgesetz (CanG) vorgesehene Möglichkeit für den legalen Zugang von Konsumenten zu Genusscannabis (Genusshanf). Tätig werden dürfen sie ab dem 1. Juli 2024. Eine Anbauvereinigung befasst sich mit dem Anbau von Cannabis, der Herstellung von entsprechenden Produkten sowie ihrer Verteilung an Mitglieder, darüber hinaus auch mit Information, Aufklärung und Präventionsarbeit; der Konsum in den Clubräumen der Anbauvereinigung sowie im einen Umkreis von 100 m ist dagegen verboten. Eine Anbauvereinigung darf maximal 500 Mitglieder haben, Mitglieder dürfen maximal 25&nbsp;g täglich bzw. 50&nbsp;g monatlich an THC-haltigem Material sowie Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge) beziehen, und zwar zum Selbstkostenpreis, im begrenzten Umfang dürfen auch Nichtmitglieder Vermehrungsmaterial beziehen.<ref name=bmg-weiter>[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#c29865 BMG: FAQ Cannabisgesetz - Weitergabe durch Anbauvereinigungen]</ref>
Eine '''Anbauvereinigung''' ist neben dem Eigenanbau die einzige vom Cannabisgesetz (CanG) vorgesehene Möglichkeit für den legalen Zugang von Konsumenten zu Genusscannabis (Genusshanf). Tätig werden dürfen sie ab dem 1. Juli 2024. Eine Anbauvereinigung befasst sich mit dem Anbau von Cannabis, der Herstellung von entsprechenden Produkten sowie ihrer Verteilung an Mitglieder, darüber hinaus auch mit Information, Aufklärung und Präventionsarbeit; der Konsum in den Clubräumen der Anbauvereinigung sowie im einen Umkreis von 100 m ist dagegen verboten. Eine Anbauvereinigung darf maximal 500 Mitglieder haben, Mitglieder dürfen maximal 25&nbsp;g täglich bzw. 50&nbsp;g monatlich an THC-haltigem Material sowie Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge) beziehen, und zwar zum Selbstkostenpreis, im begrenzten Umfang dürfen auch Nichtmitglieder Vermehrungsmaterial beziehen.<ref name=bmg-weiter>[https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz#c29865 BMG: FAQ Cannabisgesetz - Weitergabe durch Anbauvereinigungen]</ref>
170

Bearbeitungen