Domagkpark: Unterschied zwischen den Versionen

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Um der Siedlung eine eigene Identität und einen eigenen Gebietscharakter zu verleihen, wurde für die Umsetzung ein Gestaltungsleitfaden erarbeitet, der Grundstrukturen wie etwa ein Farbkonzept vorgibt. Der Leitfaden wurde in die Kaufverträge der Grundstücke aufgenommen und bildet die Grundlage für das Beratungsgremium zur Beurteilung der Bauvorhaben. <ref>[https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Projekte/Funk-Kaserne.html Stadt München]</ref>
Um der Siedlung eine eigene Identität und einen eigenen Gebietscharakter zu verleihen, wurde für die Umsetzung ein Gestaltungsleitfaden erarbeitet, der Grundstrukturen wie etwa ein Farbkonzept vorgibt. Der Leitfaden wurde in die Kaufverträge der Grundstücke aufgenommen und bildet die Grundlage für das Beratungsgremium zur Beurteilung der Bauvorhaben. <ref>[https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Projekte/Funk-Kaserne.html Stadt München]</ref>


Aus dem Gestaltungsleitfaden der Stadt ergaben sich folgende Vorgaben zur Gestaltung des Quartiers:
Aus dem Gestaltungsleitfaden der Stadt ergaben sich folgende Vorgaben zur Gestaltung des Quartiers<ref>[https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Projekte/Funk-Kaserne.html Gestaltungsleitfaden zum Domagkpark]</ref>:
* Bei den am Park gelegenen Punkthäusern sollen die letzten beiden Geschosse als Maisonette ausgebildet werden. Das letzte Geschoss wird bei den Punkthäusern grundsätzlich als Terrassengeschoss ausgebildet.
* Bei den am Park gelegenen Punkthäusern sollen die letzten beiden Geschosse als Maisonette ausgebildet werden. Das letzte Geschoss wird bei den Punkthäusern grundsätzlich als Terrassengeschoss ausgebildet.
* Die Gebäude sollten sich grundsätzlich in klaren Kubaturen zeigen. In der Ausgestaltung sollte allerdings zwischen Gebäudeseiten an öffentlichen Verkehrs- oder Freiflächen und Gebäudeseiten zu privaten Freiflächen unterschieden werden, um eine zu eintönige Quartiersgestaltung zu vermeiden.
* Die Gebäude sollten sich grundsätzlich in klaren Kubaturen zeigen. In der Ausgestaltung sollte allerdings zwischen Gebäudeseiten an öffentlichen Verkehrs- oder Freiflächen und Gebäudeseiten zu privaten Freiflächen unterschieden werden, um eine zu eintönige Quartiersgestaltung zu vermeiden.
* Zu den öffentlichen Räumen sollten Freisitze als Loggien ausgebildet werden. Auf Vorbauten wie zum Beispiel Balkone, Erker oder Vordächer sollte zu den öffentlichen Räumen hin  
* Zu den öffentlichen Räumen sollten Freisitze als Loggien ausgebildet werden. Auf Vorbauten wie zum Beispiel Balkone, Erker oder Vordächer sollte zu den öffentlichen Räumen hin generell verzichtet werden. Zu den privaten Freiflächen können sich die angrenzenden Gebäudeseiten öffnen.  
generell verzichtet werden. Zu den privaten Freiflächen können sich die angrenzenden Gebäudeseiten öffnen.  
* Balkone sollten freischwebend und nicht aufgeständert errichtet werden.
* Balkone sollten freischwebend und nicht aufgeständert errichtet werden.
* Häuser die an einem Platz gelegen sind, sollten platzseitig erschlossen werden. Die am Park liegenden Punkthäuser werden von einem barrierefreien Zugang über eine Rampe, die von der Straßenseite auf das Grundstück führt, erschlossen. Die Häuser an der Straße  
* Häuser die an einem Platz gelegen sind, sollten platzseitig erschlossen werden. Die am Park liegenden Punkthäuser werden von einem barrierefreien Zugang über eine Rampe, die von der Straßenseite auf das Grundstück führt, erschlossen. Die Häuser an der Straße sollten straßenseitig erschlossen werden. Nebenräume wie Fahrrad- und Trockenräume sollten im Untergeschoss untergebracht werden. Müll- und Kinderwagenräume werden hausweise beziehungsweise zugangsweise im Erdgeschoss untergebracht.
sollten straßenseitig erschlossen werden. Nebenräume wie Fahrrad- und Trockenräume sollten im Untergeschoss untergebracht werden. Müll- und Kinderwagenräume werden hausweise beziehungsweise zugangsweise im Erdgeschoss untergebracht.
* Das Stimmungsbild, dem der Leitfaden in der Auswahl von Material und Farben folgt, ist das Bild eines freundlich bis heiter anmutenden Quartiers. Unter dem blauen Himmel Münchens, eingebunden im Grün der Umgebung, entsteht ein Stadtteil in gemischten erdigen Farbtönen. Das Farbschema zeigt Beigeabstufungen sowie belebende Rottöne für die Putzfassaden, die mit den beigen bis gräulichen Nuancen der Kalksteine für den Sockel- und Belagsbereich harmonisieren. Das umlaufende Grün steht für die Einbindung in Grünflächen und die angedachte Bepflanzung. Alle Fassaden sollten eine monochrome Farbgebung erhalten. Die großflächigen Gebäude (U-Typen, L-Typen) entlang der Domagkstraße und dem Frankfurter Ring sollten in einem homogenen leicht nuancierten hellen Farbraum gehalten werden. Die Punkthäuser sollten vergleichsweise kräftigere und zueinander unterschiedlichere Farbtöne aufweisen. Gebäude an öffentlichen Plätzen erhalten betont mittelhelle Farben und markieren die ‚Quartiersecken‘. Die Baukörper sollten entsprechend dem Farbkonzept eine Farbgebung im Spektrum von hellen Sand- und Beigetönen bis hin zu leicht ockerfarbenen sowie gelblich bis rötlich nuancierten Tönen haben. Ausgewählte markante Punkte sollten in einem roten oder bräunlichen Ton (HBW ca. 30-40 %) hervorgehoben werden. Hohe Blau- und Grünanteile sollten vermieden werden.
* Das Stimmungsbild, dem der Leitfaden in der Auswahl von Material und Farben folgt, ist das Bild eines freundlich bis heiter anmutenden Quartiers. Unter dem blauen Himmel Münchens, eingebunden im Grün der Umgebung, entsteht ein Stadtteil in gemischten erdigen Farbtönen. Das Farbschema zeigt Beigeabstufungen sowie belebende Rottöne für die Putzfassaden, die mit den beigen bis gräulichen Nuancen der Kalksteine für den Sockel- und Belagsbereich harmonisieren. Das umlaufende Grün steht für die Einbindung in Grünflächen und die angedachte Bepflanzung. Alle Fassaden sollten eine monochrome Farbgebung erhalten. Die großflächigen Gebäude (U-Typen, L-Typen) entlang der Domagkstraße und dem Frankfurter Ring sollten in einem homogenen leicht nuancierten hellen Farbraum gehalten werden. Die Punkthäuser sollten vergleichsweise kräftigere und zueinander unterschiedlichere Farbtöne aufweisen. Gebäude an öffentlichen Plätzen erhalten betont mittelhelle Farben und markieren die ‚Quartiersecken‘. Die Baukörper sollten entsprechend dem Farbkonzept eine Farbgebung im Spektrum von hellen Sand- und Beigetönen bis hin zu leicht ockerfarbenen sowie gelblich bis rötlich nuancierten Tönen haben. Ausgewählte markante Punkte sollten in einem roten oder bräunlichen Ton (HBW ca. 30-40 %) hervorgehoben werden. Hohe Blau- und Grünanteile sollten vermieden werden.
* In den Kerngebieten (MK) sind als heimische Großbäume erster Wuchsordnung (>20 m Höhe) und in den übrigen Baugebieten (WA) als Laubbäume zweiter Wuchsordnung (10-20 m Höhe) zu setzen. Bestandsbäume werden, sofern möglich, erhalten und integriert. Grundsätzlich ist je 200 m2 nicht überbauter Grundstücksfläche ein Baum gefordert (vgl. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.1943 b). Bezugnehmend auf den Quartierspark werden die Bäume auf den privaten Freiflächen in lockeren Baumgruppen angeordnet. Einzige Ausnahme bildet das Baufeld WA 11, in dem die Pflanzungen in Reihe um den mittigen Spielbereich gesetzt werden sollen, um die Hofsituation des Ensembles zu stärken. Den Baufeldern der Punkthäuser werden mehrstämmige Laubbäume mit auffallendem Herbstaspekt oder lichte Nadelbäume zugeordnet, während die Höfe der U-Häuser im Norden von kleinen Baumarten mit feingliedriger Belaubung bzw. im Süden mit kleinen Obstbäumen bespielt werden. In den Zwischenbereichen der U-Häuser finden sich in Weiterführung der Parkvegetation große heimische Laubbaumarten. Im Bereich der Zeilenbebauung WA 10 und WA 11 wird der Baumbestand mit entsprechenden Baumarten ergänzt, die Zeilenbebauung WA 17 knüpft mit kleinen Obstbaumsorten an die Thematik der südlich angrenzenden Kleingärten an.
* In den Kerngebieten (MK) sind als heimische Großbäume erster Wuchsordnung (>20 m Höhe) und in den übrigen Baugebieten (WA) als Laubbäume zweiter Wuchsordnung (10-20 m Höhe) zu setzen. Bestandsbäume werden, sofern möglich, erhalten und integriert. Grundsätzlich ist je 200 m2 nicht überbauter Grundstücksfläche ein Baum gefordert (vgl. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.1943 b). Bezugnehmend auf den Quartierspark werden die Bäume auf den privaten Freiflächen in lockeren Baumgruppen angeordnet. Einzige Ausnahme bildet das Baufeld WA 11, in dem die Pflanzungen in Reihe um den mittigen Spielbereich gesetzt werden sollen, um die Hofsituation des Ensembles zu stärken. Den Baufeldern der Punkthäuser werden mehrstämmige Laubbäume mit auffallendem Herbstaspekt oder lichte Nadelbäume zugeordnet, während die Höfe der U-Häuser im Norden von kleinen Baumarten mit feingliedriger Belaubung bzw. im Süden mit kleinen Obstbäumen bespielt werden. In den Zwischenbereichen der U-Häuser finden sich in Weiterführung der Parkvegetation große heimische Laubbaumarten. Im Bereich der Zeilenbebauung WA 10 und WA 11 wird der Baumbestand mit entsprechenden Baumarten ergänzt, die Zeilenbebauung WA 17 knüpft mit kleinen Obstbaumsorten an die Thematik der südlich angrenzenden Kleingärten an.


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