Zensur: Unterschied zwischen den Versionen

K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:




1933 ging das Deutsche Nachrichtenbüro in staatlichen Besitz über. Von 1933 bis 1945 wurden tägliche Pressekonferenzen der Reichsregierung  für ausgewählte Journalisten gehalten, welche detaillierte Weisungen und Verbote zu Inhalt, Platzierung, Gestaltung und Umfang beinhalteten.  Eigenrecherche war den Journalisten untersagt. Diese Konferenzen wurden in Protokollen dokumentiert, die am Ende des Monats vernichtet wurden.<ref>{{Literatur |Autor=Meyn, H |Titel=Massenmedien in Deutschland |Hrsg=Konstanz |Nummer= |Auflage=Neuauflage 2004 |Verlag=Konstanz |Datum=2004 |Seiten=kap. 3.3 Drittes Reich}}</ref>
1933 ging das Deutsche Nachrichtenbüro in staatlichen Besitz über. Von 1933 bis 1945 wurden tägliche Pressekonferenzen der Reichsregierung  für ausgewählte Journalisten gehalten, welche detaillierte Weisungen und Verbote zu Inhalt, Platzierung, Gestaltung und Umfang beinhalteten.  Eigenrecherche war den Journalisten untersagt. Diese Konferenzen wurden in Protokollen dokumentiert, die am Ende des Monats vernichtet wurden.<ref> Meyn, H , Massenmedien in Deutschland, Konstanz ,Neuauflage 2004 |Verlag Konstanz ,2004. kap. 3.3 Drittes Reich</ref>


Es existierte das {{WL2|Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda}}.
Es existierte das {{WL2|Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda}}.
579

Bearbeitungen