Amtsblatt: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Amtsblatt der Landeshauptstadt München'''  
Als '''Amtsblatt''' bezeichnet man ein behördliches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen, welche die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu geben.


Das Amtsblatt der [[Landeshauptstadt|Landeshauptstadt München]] wird vom [[Direktorium]] - Presse- und Informationsamt herausgegeben. Die Online-Ausgaben des Amtsblatts werden [http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtinfos/Stadtrecht/Amtsblatt.html hier] jeweils ca. 10 Tage nach deren Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.


::* [http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtinfos/Stadtrecht/Amtsblatt.html Das Amtsblatt - Die Online-Ausgaben]
Abonnements oder die aktuelle Ausgabe können über die Druckerei Druckerei Majer u. Finckh, Fleckhamerstraße 6, 82131 Stockdorf, bestellt werden.
:::… des Amtsblatts werden [http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtinfos/Stadtrecht/Amtsblatt.html dort]  jeweils ca. 10 Tage nach deren Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Das Amtsblatt wird vom Direktorium, Presse- und Informationsamt der [[Landeshauptstadt München]] unter Leitung des [[Oberbürgermeister]]s herausgegeben.
 
 
 
===Siehe auch===
historische Exemplare
* [[News#ehemalige_Ztg.|Amtsblatt siehe bei News - Zeitg.]]


[[Kategorie:Medien]]
[[Kategorie:Medien]]
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