Stadtrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der gegenwärtige '''Stadtrat''' der Landeshauptstadt München setzt sich aus 80 ehrenamtlichen Stadträtinnen und dem [[Oberbürgermeister]]/in zusammen. Die Bayerische Gemeindeordnung schreibt in Artikel 31 Abs. 2 Satz 3 diese Größe wegen der großen Einwohnerzahl Münchens vor. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Bei der Wahl sind - anders als bei der Bundes- und Landtagstagswahl - auch EU-Ausländer wahlberechtigt.
Der gegenwärtige '''Stadtrat''' der Landeshauptstadt [[München]] setzt sich aus 80 ehrenamtlichen Stadträtinnen und [[Oberbürgermeister]] Reiter zusammen. Die Bayerische Gemeindeordnung schreibt in Artikel 31 Abs. 2 Satz 3 diese Größe wegen der großen Einwohnerzahl Münchens vor. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Bei der Wahl sind - anders als bei der Bundes- und Landtagstagswahl - auch EU-Ausländer wahlberechtigt.


Mit dem Gebrauch des Wortes ''Stadtrat'' können aber noch andere Begrifflichkeiten gemeint werden:  
Mit dem Gebrauch des Wortes ''Stadtrat'' können aber noch andere Begrifflichkeiten gemeint werden:  
*der einzelne Stadtrat als Teil des Gremiums (in der Regel ein ehrenamtliches Mitglied)
* jede/-er einzelne StadträtIn als Teil des Gremiums (in der Regel ein ehrenamtliches Mitglied)
*  der [[Referenten|hauptamtliche Stadtrat]] (vergleichbar mit Dezernenten in anderen Kommunen, in München die elf berufsmäßigen Stadtratsmitglieder, die städtische [[Referenten|Referate]] leiten.)
*  der [[Referenten|hauptamtliche Stadtrat]] (vergleichbar mit Dezernenten in anderen Kommunen, in München die elf berufsmäßigen Stadtratsmitglieder, die städtische [[Referenten|Referate]] leiten.)
* das Gremium in einer bestimmten Wahlperiode
* das gesamte Gremium in einer bestimmten Wahlperiode oder auch nur die (entscheidende) Mehrheit bei einer einzelnen Frage
   
   


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