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Der gegenwärtige '''Stadtrat''' der Landeshauptstadt München setzt sich aus 80 ehrenamtlichen Stadträtinnen und | Der gegenwärtige '''Stadtrat''' der Landeshauptstadt [[München]] setzt sich aus 80 ehrenamtlichen Stadträtinnen und [[Oberbürgermeister]] Reiter zusammen. Die Bayerische Gemeindeordnung schreibt in Artikel 31 Abs. 2 Satz 3 diese Größe wegen der großen Einwohnerzahl Münchens vor. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Bei der Wahl sind - anders als bei der Bundes- und Landtagstagswahl - auch EU-Ausländer wahlberechtigt. | ||
Mit dem Gebrauch des Wortes ''Stadtrat'' können aber noch andere Begrifflichkeiten gemeint werden: | Mit dem Gebrauch des Wortes ''Stadtrat'' können aber noch andere Begrifflichkeiten gemeint werden: | ||
* | * jede/-er einzelne StadträtIn als Teil des Gremiums (in der Regel ein ehrenamtliches Mitglied) | ||
* der [[Referenten|hauptamtliche Stadtrat]] (vergleichbar mit Dezernenten in anderen Kommunen, in München die elf berufsmäßigen Stadtratsmitglieder, die städtische [[Referenten|Referate]] leiten.) | * der [[Referenten|hauptamtliche Stadtrat]] (vergleichbar mit Dezernenten in anderen Kommunen, in München die elf berufsmäßigen Stadtratsmitglieder, die städtische [[Referenten|Referate]] leiten.) | ||
* das Gremium in einer bestimmten Wahlperiode | * das gesamte Gremium in einer bestimmten Wahlperiode oder auch nur die (entscheidende) Mehrheit bei einer einzelnen Frage | ||
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