Denkmalpflege

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Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist eine dem Kultusministerium nachgeordnete Behörde in München, Bayern.

  • 1973: Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG, dazu)

Leiter ist seit 2013 Dipl.-Ing. Mathias Pfeil.

mehr unter Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege


Wichtige Informationen zu einzelnen Baudenkmälern liefert der Denkmal-Atlas.

Dehio Bayern

Ursprünglich von Georg Dehio, Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler.

Begründet vom Tag für Denkmalpflege 1900 und fortgeführt durch Ernst Gall, besorgt die Dehio-Vereinigung (Wissenschaftliche Vereinigung zur Fortführung des kunsttopographischen Werkes von Georg Dehio e.V.) eine regelmäßige Neubearbeitung der Texte.

Im Jahre 2001 hat die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger der Bundesrepublik Deutschland die Mitherausgeberschaft und die Aktualisierung der Bände übernommen. Die Aufgaben der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger der Bundesrepublik Deutschland werden von den Denkmalämtern der einzelnen Bundesländer übernommen, also für den Dehio Bayern vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Die Bände erscheinen beim Deutschen Kunstverlag München/Berlin.

Das Dehio-Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler versteht sich als „urteilender und klärender Führer“ durch die Masse der Denkmäler. Aufgenommen sind Objekte, die in künstlerischer oder architektonischer Hinsicht überdurchschnittliche Qualität aufweisen. Das Ziel der Neubearbeitungen ist die Aktualisierung dieser Bewertung und gegebenenfalls Veränderung der Objektauswahl infolge neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Fachbegriffe

  • Bodendenkmal: Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegli- che Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen (Art 1[4] BayDSchG).
  • Denkmalvermutung: ein Bereich für den Bodendenkmäler zu vermuten sind, vor allem in der Nähe schon bekannter Bodendenkmäler und in besonders siedlungsgünstigen Lagen.
  • Grabungsfirma: Archäologisch qualifizierte Fachfirma, die archäologische Ausgrabungen ausführt und dokumentiert.
  • Konservatorische Überdeckung: Denkmalfachlich begleitete Überdeckung eines Bodendenkmals, die die bauliche Nutzung der Fläche ohne Bodeneingriffe erlaubt.
  • Oberbodenabtrag: Ausbau des humosen Oberbodens oder moderner Bodenaufbauten und Beläge unter archäologischer Aufsicht. Erster Arbeitsschritt zur Feststellung von Bodendenkmälern und zur Vorbereitung archäologischer Ausgrabungen.
  • Voruntersuchung: Archäologische Überprüfung der Denkmalerhaltung (Zustand) oder der Vermutung von Bodendenkmälern, die die vollständige archäologische Dokumentation des untersuchten Bereichs einschließt.

Das Errichten von Denkmalen

Weblinks