Verfassung des Freistaates Bayern
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Die heutige Bayerische Verfassung (zunächst 1946 beschlossen) hat folgenden Aufbau
- Präambel
- Erster Hauptteil: Aufbau und Aufgaben des Staates
- Zweiter Hauptteil: Grundrechte und Grundpflichten
- Dritter Hauptteil: Das Wirtschaft und Arbeit
- Schluss- und Übergangsbestimmungen