Sperrstunde

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Die Sperrstunde ist eine Begrenzung der Öffnungszeiten bei Gaststätten. In München gilt die gesetzliche Sperrzeit für Gaststättenbetriebe, die nicht durch eine Sondergenehmigung davon ausgenommen sind.

So sehen die Regelungen im Detail aus:

  • Die gesetzliche Sperrzeit dauert von 5 bis 6 Uhr.
  • Für Spielhallen gelten Sperrzeiten von 3 bis 9 Uhr.
  • Sonderregelungen gibt es für die Freiluft- und Außengastronomie, d.h. bis wann man in München abends vor einem Lokal oder in einer Freischankfläche (Biergarten) Gäste bewirten. Von Juni bis August dürfen Wirte ihre Gäste bis 24 Uhr draußen bewirten.
  • Ausnahmegenehmigungen gibt es beispielsweise für bestimmte Diskotheken, die länger geöffnet bleiben dürfen.


220px-Disambig-dark.svg.png Der Begriff Sperrstunde kann im München Wiki mit verschiedenen Bedeutungen verwendet werden:


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