Gemeindeedikt

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Die rechtlichen Verhältnisse in den bayerischen Gemeinden regelten Gesetze von 1808, 1818, 1869, 1919, 1927, 1935, 1945 und 1952. Nach der Vereinheitlichung und „Verstaatlichung“ gewachsener Rechte 1808 wurde die gemeindliche Selbstverwaltung 1818 begründet, teilweise wiederhergestellt und in den späteren Gemeindeordnungen weiter gestärkt.

Die kommunale Gebietsorganisation ist geprägt von der Reduktion von über 8.500 Gemeinden im 19. Jahrhundert auf heute 2500.