Was ist eigentlich Medizintourismus? Des einen Leid - der Klinik ihre Freud. Was ist evtl. dagegen einzuwenden?

Die Beteiligten

Universitätskliniken, Vermieter, PatientInnen und deren Angehörige während einer Behandlung als Mieter bzw. Untermieter, Wohnungsnachbarn

Eine der juristischen Seiten bei diesen Patienten/Touristen: Zweckentfremdung von Wohnraum für eine Variante der gewerblichen Hotellerie der Nähe spezialsierter Kliniken. Für die diese Patientengruppe eine Sondereinnahme mit deutlich höheren Gewinnspannen als bei heimischen Kassenpatienten.


Es geht um die Inspruchname medizinischer Dientleistungen in anderen Ländern. Zum einen geht es dabei um Ersparnis dank des Währungsgefälles. Zum anderen um Leistungen, die es in dieser Qualität im Heimatland überhaupt nicht gibt. Rund 40 Länder werben aktiv um Patienten aus dem Ausland, darunter Deutschland, die Schweiz, Israel, Indien, Thailand, die USA, Ungarn und Singapur. Zwei Drittel aller Medizinreisen finden innerasiatisch statt.


Indien, Thailand, Singapur, Malaysia, Südkorea und die Philippinen behandeln jährlich hunderttausende Patienten aus dem Ausland. Diese, meist ambulante, Patienten, kommen aus den Nachbarstaaten sowie den USA, Europa oder den arabischen Golfstaaten.

Die Patienten reisen zum Teil allein; es gibt aber auch die Luxusvariante, wo Familienangehörige und Bedienste gemeinsam unterzubringen sind.

Weblinks

  • Sven Loerzer: München kommt nur schwer gegen Medizintourismus an, Artikel in derSZ vom 7.7.2016 (Zu beweisen, dass bei einer Wohnungsvermietung eine Zweckentfremdung vorliegt, ist sehr aufwendig. Denn Kurzzeitvermietungen bis sechs Wochen im Jahr sind genehmigungsfrei. Die Sonderermittlungsgruppe zur Zweckentfremdung von Wohnraum verbucht erste Erfolge.)