Flashmobs sind kurze, scheinbar spontane Menschenauflauf auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen, bei denen sich die Teilnehmer persönlich nicht kennen und ungewöhnliche Dinge tun. Flashmobs gelten als spezielle Ausprägungsformen der virtuellen Gesellschaft, die neue Medien wie Mobiltelefone und Internet benutzt, um kollektive direkte Aktionen zu organisieren.
Internet-Plattformen
Facebook-Gruppe
Auf der Internet-Plattform Facebook hat sich eine Gruppe zusammengefunden, die sich mit der Organisation und Umsetzung von Flashmobs in München befasst.
Weblink:
flash-mob.de
Auf der Internet-Plattform www.flash-mob.de findet man in der Kategorie "Bayern" auch die Diskussionen um Flashmobs in München.
Weblink: Flash-Mob in Deutschland -> Bayern
Grenzen
Auch die Polizei ist im Internet unterwegs. Flashmob-Ankündigungen sind zwar nicht erste Priorität bei Netzrecherchen, aber die Polizei hat ein Auge darauf. Da Flashmobs grundsätzlich nicht politisch, sondern spassorientiert sind, greift auch nicht das VersammlungsrechtW, das in Bayern relativ streng ist.
Grundsätzlich ist ein Flashmob daher nicht verboten, wenn sich die Teilnehmer in der Öffentlichkeit normal verhalten und andere Bürger und Passanten nicht behindern. Bereits die Ankündigung, dass zu einem Polonaise-Flashmob ein "Ghettoblaster" mitgebracht werden sollte, genügte der Polizei, hier eine Beeinträchtigung des Umfelds festzustellen.[1]
Beispiele von Flashmobs im Raum München
2007
2008
; Prominentes Beispiel: Am 20. Januar 2008 versammelten sich ca. 700 Menschen, die sich über nie Netzplattform LokalistenW verabredeten, auf dem Odeonsplatz in München, stürmten eine Filiale von McDonald’s am Stachus und kauften dort auf einmal 4.385 Hamburger und Cheeseburger.
2009
2011
&
(2)
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YouTube-Video
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2012
2013
Einzelnachweise
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Das Thema "Flashmob" ist aufgrund seiner überregionalen Bedeutung auch bei der deutschsprachigen Wikipedia vertreten.
Die Seite ist über diesen Link aufrufbar: Flashmob.
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