Akademie für Deutsches Recht

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Die Akademie für Deutsches Recht war die zentrale nationalsozialistische Einrichtung zur Umgestaltung des deutschen Rechtssystems in ihrem totalitären Machtanspruch. Sie diente der pseudo-rechtswissenschaftlichen Gleichschaltung aller Phasen der Rechtsprechung unter den Nationalsozialismus.

Die Akademie wurde am 26. Juni 1933 in München gegründet und am 2. Oktober 1933 vom führenden Nationalsozialisten in der Justiz, dem "Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz", Hans Frank auf dem Deutschen Juristentag des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes in Leipzig mit diesen Aufgaben proklamiert. Durch das Nazi-Reichsgesetz vom 11. Juli 1934 wurde sie zu einer öffentlichen Körperschaft des Reichs mit ihrem Sitz in München. Sie existierte bis 1945. Sie war untergebracht ...


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