Kreisjugendring München-Stadt
Der Kreisjugendring München-Stadt (KJR) ist die Arbeitsgemeinschaft der fast 70 Münchner Jugendverbände sowie Träger von 49 städtischen Freizeitstätten, neun Kindertageseinrichtungen und zahlreichen Projekten.
Geschichte
Der am 5. Dezember 1945 zunächst als „Jugendkomitee München“ gegründete Kreisjugendring München-Stadt hat eine Doppelfunktion und ist zum einen Arbeitsgemeinschaft der Münchner Jugendverbände, zum anderen der größte Träger von Freizeitstätten für Kinder und Jugendliche der Bayerischen Landeshauptstadt. Deshalb besitzt der Kreisjugendring München-Stadt, der eigentlich Stadtjugendring heißen müsste, weil er für die Stadt München zuständig ist, sich aber nie umbenannt hat, eine Bedeutung, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland fast einmalig ist: Keine andere Stadt- oder Kreisorganisation von Jugendverbänden verfügt über so viel Geld und Einfluss.
Der KJR als Arbeitsgemeinschaft von Jugendverbänden
Der KJR ist seit seiner Gründung im Dezember 1945 Arbeitsgemeinschaft von mittlerweile fast 70 Jugendverbänden und -gemeinschaften in München. Hier sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 6 und 27 Jahren organisiert, die den verschiedensten Nationalitäten, Konfessionen und gesellschaftlichen Gruppen angehören. Der KJR ist Sprachrohr und Vertreter der Verbände, unterstützt sie bei ihrer Arbeit und fördert die Vernetzung. Die im KJR zusammengeschlossenen Verbände übernehmen Gesamtverantwortung für die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in München. Dies zeigt sich insbesondere in der Übernahme der Trägerschaft von Freizeitstätten und Kindertageseinrichtungen, die sich in München seit 1953 bewährt.
Die Kooperation der zunächst getrennt voneinander entstandenen Formen der verbandlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit bietet die Basis, um Erfahrungen, Konzeptionen und Ideen auszutauschen und stetig weiterzuentwickeln.
Der KJR als Träger von Kinder- und Jugendeinrichtungen
Der KJR ist derzeit Träger von 49 städtischen Freizeitstätten und neun Kindertageseinrichtungen. Außerdem gibt es verschiedene Projektstellen, die sich spezifischer Themen und Problemlagen - wie Ausbildung, Kooperation Jugendarbeit-Schule, Zeitgeschichte, Einbindung behinderter Kinder und Jugendlicher - annehmen.
Der Auftrag des KJR ist es, engagiert und erfolgreich die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsene in der Münchner Stadtgesellschaft zu vertreten und sich einzumischen, wenn Bedürfnisse und Forderungen junger Menschen Berücksichtigung finden müssen. Aktuell sind im KJR etwa 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die überwiegend im pädagogischen Bereich tätig sind. Mit engagierten ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Einrichtungen und Verbänden sowie zuverlässigen Kooperationspartnern, Unterstützern und Förderern gelingt es dem KJR, ein unglaublich breites Spektrum anzubieten. Kinder und Jugendliche finden hier vielfältige Möglichkeiten, ihre Freizeit mit viel Spaß eigenverantwortlich zu gestalten, aber auch attraktive Bildungsangebote, Unterstützung und Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben stehen dabei auf dem Programm. Die Arbeit des KJR setzt dabei an den Bedürfnissen und Lebenslagen junger Menschen an und beruht immer auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und der Partizipation. Zur verbandlichen und offenen Jugendarbeit gehören Spiel, Sport und Musik genauso wie kreative, umwelt- und medienpädagogische Aktivitäten, aber auch verschiedenste Bildungsangebote. Eine wichtige Aufgabe besteht auch darin, Werte und Regeln zu vermitteln, damit junge Menschen ihren Platz in der Gesellschaft finden. Der KJR berät, unterstützt, fördert und fordert Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in allen Bereichen ihres Lebens.
Weitere Projekte und Angebote des KJR
Mit dem OBEN OHNE Open Air veranstalten die Kreisjugendringe München-Stadt und München-Land seit 1998 in der Münchner Innenstadt das größte nicht kommerzielle Festival im süddeutschen Raum.
Das Projekt „Hilfe für Kids“ des KJR unterstützt von Armut betroffene und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, um ihnen zu ermöglichen, uneingeschränkt an den Angeboten unserer Freizeitstätten, Verbänden und Projektstellen teilnehmen zu können.
Vorstand
Der Vorstand besteht insgesamt aus neun ehrenamtlichen Mitgliedern und wird zweimal jährlich von der Vollversammlung, den Delirierten der Jugendverbände, gewählt. Bei der Zusammensetzung des Vorstands wird eine möglichst breite Vertretung der Mitgliedsverbände und -organisationen angestrebt. Beraten wird der Vorstand vom/von der Geschäftsführer/in und deren/dessen Stellvertreter/in. Unter den neun Mitgliedern des Vorstands müssen gemäß Beschluss der Vollversammlung mindestens vier Frauen und vier Männer sein. Er setzt sich zusammen aus: der/dem Vorsitzenden der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und sieben weiteren Vorstandsmitgliedern
Dem Vorstand obliegt die „politische und strategische Führung“ des Kreisjugendrings. Das bedeutet, dass der Vorstand über alle Vorhaben, die den Kreisjugendring insgesamt betreffen, entscheidet. Er vertritt die jugendpolitischen Anliegen des Kreisjugendrings nach außen. Insbesondere mit den Stadtratsfraktionen, den politischen Parteien sowie anderen Trägern und Verbänden führt der Vorstand Gespräche und versucht seine Interessen durchzusetzen. Zweimal jährlich beruft der Vorstand die Vollversammlung, das höchste Gremium der Organisation, ein. Vollversammlungsbeschlüsse haben in der Vorstandsarbeit Priorität. Der Vorstand ist für die Finanzführung, die Organisation und das Personal des Kreisjugendrings verantwortlich. Er ist in seiner Entscheidungsfindung politisch unabhängig.
Die aktuellen Vorstandsmitglieder des KJR (seit der Frühjahrsvollversammlung am 7. Juni 2011) (siehe Link) • Tom Rausch, Evangelische Jugend München (EJM), Vorsitzender • Markus Schön, Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), stellvertretender Vorsitzender • Hans Radspieler, Münchner Sportjugend (MSJ) • Sebastian Frietinger, diversity, Dachverband der LesBiSchwulen Jugendgruppen in München • Katharina Joho, DGB-Jugend München • Judith Rogon, Evangelische Jugend München (EJM) • Laura Pulz, Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP) • Buket Sahin, Jugendfolkloregruppe ELVAN • Korbinian Ballweg, Jugend des Deutschen Alpenvereins (JDAV)
Publikationen des KJR
Acht Mal jährlich erscheint der K3, das Magazin des KJR. Jede Ausgabe behandelt ein Schwerpunktthema (Stadt, Ganztagesbetreuung, Kindheit und Jugendzeit, etc.) mit dem Fokus auf Kinder und Jugendliche.
Des Weiteren veröffentlicht der KJR einmal jährlich einen Geschäftsbericht mit dem Bericht des Vorstands, Haushaltszahlen und weiteren wichtigen Informationen. Dazu gehört auch die KJR-Broschüre mit den Angeboten für Kinder und Jugendliche im Kreisjugendring München-Stadt.
Außerdem gibt es verschiedenen Publikationen des KJR zu spezifischen Anlässen, Fachtagungen oder besonderen Projekten sowie Ergebnisse von Besucherbefragungen.
Finanzierung
Der KJR verfügt über keine Eigenmittel. Er wird von der Landeshauptstadt München im Rahmen von Verträgen mit vom Stadtrat beschlossenen Finanzmitteln ausgestattet, die zweckgebunden eingesetzt werden (Jugendverbandsförderung, Freizeitstätten, Jugendlager Kapuzinerhölzl). Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wird der Aufwand durch Elternbeiträge, gesetzliche Förderung nach BayKiBiG und Zuschüsse der Landeshauptstadt München finanziert. Das Jahresvolumen beträgt 2011 circa 25 Mio. Euro.
Rechtliche Stellung
Rechtlich betrachtet ist der Kreisjugendring München-Stadt keine eigenständige Organisation, sondern eine „Gliederung“ des Bayerischen Jugendrings (BJR) ist. Er stellt „keine eigene Rechtspersönlichkeit“ dar, gestaltet aber seine Angelegenheiten im Rahmen der Satzung und der Geschäftsordnung des BJR „eigenverantwortlich und selbständig“. Weil der Bayerische Jugendring seit 1948 wiederum eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, hat er eine größere Bedeutung als die übrigen Landesjugendringe der anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Dies bedeutet, dass Bayern staatliche Aufgaben an den BJR delegiert, die dieser wahrnimmt. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, wird der BJR durch das Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung finanziert. Der BJR untersteht zudem der „Rechtsaufsicht des für die Jugendarbeit zuständigen Bayerischen Staatsministeriums“ (dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst), bei „Übertragung von Staatsaufgaben auch der Fachaufsicht“, wie es in der Satzung heißt.
Weblinks
Kreisjugendring München-Stadt [1] Publikationen [2] Verbände [3] Kinder- und Jugendeinrichtungen [4] Kindertagesstätten [5] Projekte [6] Vorstand [7] Oben Ohne [8] Hilfe für Kids [9] Kreisjugendring München-Stadt als Arbeitgeber [10] Organigramm [11]