Verfassung des Freistaates Bayern: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Mai 2011, 08:10 Uhr
Die heutige Bayerische Verfassung (zunächst 1946 beschlossen) hat folgenden Aufbau
- Präambel
- Erster Hauptteil: Aufbau und Aufgaben des Staates
- Zweiter Hauptteil: Grundrechte und Grundpflichten
- Dritter Hauptteil: Das Wirtschaft und Arbeit
- Schluss- und Übergangsbestimmungen
Zur Präambel
Zum Aufbau und den Aufgaben des Staates
Zu den Grundrechten und Grundpflichten
Zum Gemeinschaftsleben
Zur Wirtschaft und Arbeit
Zu den Schluss- und Übergangsbestimmungen
Frühere Verfassungen, Vorläufer, Entstehung
Bayern hatte in früheren Zeiten folgende andere Verfassungen bzw. staatliche Grundlagen:
- die Konstitution von 1808
- die Verfassung des Königreichs Bayern von 1818
- die so genannte Bamberger Verfassung von 1919 (Republikanisch, demokratische V.)
- Siehe dazu auch: WP-Artikel über die Verfassungsgeschichte in BayernW
Literatur
Weblinks
- Bayerische Verfassung
- WP-Artikel über die Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 ("Die Verfassung schuf einen demokratischen Freistaat mit einem Zweikammersystem aus Landtag und Senat, einer starken Staatsregierung und einem unabhängigen Verfassungsgerichtshof. Sie garantierte die Grundrechte und legte demgegenüber auch Grundpflichten fest. Da … noch keine Bundesverfassung vorlag, umfasst die Verfassung des Freistaates Bayern alle staatlich relevanten Lebensbereiche …")