Förderpreis Bildende Kunst der Landeshauptstadt München: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Förderpreis im Bereich Bildende Kunst der Landeshauptstadt München''' wird seit [[1947]] zur Förderung von  Einzelprojekten im Bereich der [[Bildende Kunst|Bildenden Kunst]] verliehen.
Der '''Förderpreis im Bereich Bildende Kunst der Landeshauptstadt München''' wird seit [[1947]] zur Förderung von  Einzelprojekten im Bereich der Bildenden Kunst verliehen.


Als Preisträger kommen nur Künstlerinnen und Künstler in Betracht, die ihren Wohnsitz innerhalb des S–Bahn–Bereichs München haben. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Vorschlagsrecht hat eine vom Stadtrat jährlich neu zu berufende Kommission, bestehend aus Fachjuroren und dem Vorpreisträger bzw. den Vorpreisträgern. Er ist dotiert mit 6.000 Euro. Für die Verleihung des Preises stehen seit  1991 wieder zwei Stipendien zur Verfügung. Seit 2001 findet die Verleihung nur noch zweijährlich statt.
Als Preisträger kommen nur Künstlerinnen und Künstler in Betracht, die ihren Wohnsitz innerhalb des S–Bahn–Bereichs München haben. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Vorschlagsrecht hat eine vom Stadtrat jährlich neu zu berufende Kommission, bestehend aus Fachjuroren und dem Vorpreisträger bzw. den Vorpreisträgern. Er ist dotiert mit 6.000 Euro. Für die Verleihung des Preises stehen seit  1991 wieder zwei Stipendien zur Verfügung. Seit 2001 findet die Verleihung nur noch zweijährlich statt.
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