Wahlkreis Oberbayern: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Stimmkreise selbst sind in der Anlage zu Artikel 5 Abs. 4 des bayerischen Landeswahlgesetzes geregelt
Die ca. 30 Stimmkreise mit etwa 3.200.000 Wahlberechtigten selbst sind in der Anlage zu Artikel 5 Abs. 4 des bayerischen Landeswahlgesetzes geregelt


Die '''[[Münchner]] Stimmkreise''' sind folgendermaßen abgegrenzt:
Die '''[[Münchner]] Stimmkreise''' sind folgendermaßen abgegrenzt:
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Auch für den Landkreis mit ganz anderen Ergebnissen:
Dazu auch für den umgebenden [[Landkreis]] mit ganz anderen Ergebnissen:
* [[Stimmkreis München-Land-Nord|Mü-Land-Nord]] 122
* [[Stimmkreis München-Land-Nord|Mü-Land-Nord]] 122
* [[Stimmkreis München-Land-Süd|Mü-Land-Süd]] 123
* [[Stimmkreis München-Land-Süd|Mü-Land-Süd]] 123
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