Kurfürstentum: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Kurfürst''' gehörte zu der begrenzten Zahl jener Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches, die das Kurfürstenkollegium bildeten und denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des Römisch-deutschen Königs zustand. Die Bezeichnung geht auf das mittelhochdeutsche Wort kur oder kure für Wahl zurück (vgl. neuhochdeutsch küren).
Ein '''Kurfürst''' gehörte zu der begrenzten Zahl jener Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches, die das Kurfürstenkollegium bildeten und denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des Römisch-deutschen Königs zustand. Die Bezeichnung geht auf das mittelhochdeutsche Wort kur oder kure für Wahl zurück (vgl. neuhochdeutsch küren).


Im Mittelalter gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben, später neun Reichsfürsten an. Zum ursprünglichen Kollegium gehörten drei geistliche Fürstbischöfe sowie vier weltliche Fürsten. Im 17. Jahrhundert erlangten zwei weitere Reichsfürsten die Kurwürde; einer davon war [[1623]] der [[Herzog]] von Bayern anstelle des Pfalzgrafen, der eine neue, achte Kurstimme erhielt.
Im [[Mittelalter]] gehörten dem Kurfürstenkollegium sieben, später neun Reichsfürsten an. Zum ursprünglichen Kollegium gehörten drei geistliche Fürstbischöfe sowie vier weltliche Fürsten. Im 17. Jahrhundert erlangten zwei weitere Reichsfürsten die Kurwürde; einer davon war [[1623]] der [[Herzog]] von Bayern anstelle des Pfalzgrafen, der eine neue, achte Kurstimme erhielt.


Nachdem Bayern [[1777]] durch Erbschaft an den Pfalzgrafen bei Rhein gefallen war, erlosch die pfälzische Kurwürde, während die bayerische weiter bestehen blieb.
Nachdem Bayern [[1777]] durch Erbschaft an den Pfalzgrafen bei Rhein gefallen war, erlosch die pfälzische Kurwürde, während die bayerische weiter bestehen blieb.
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==Bayerische Kurfürsten==
==Bayerische Kurfürsten==
*[[Maximilian]] I.: 1623 - 1651
*[[Maximilian]] I.: 1623 - 1651
*[[Ferdinand Maria]]: 1651 - 1679
*[[Ferdinand Maria]]: 1651 - 1679