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Der '''Bezirkstag von Oberbayern''' ist die vom Volk direkt gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger im [[Bezirk Oberbayern]] und zugleich das höchste regionale parlamentarische Organ im Bezirk. Verfassungsrechtlich ist es eher der kommunalen als der gesamtstaatlichen Ebene zuzurechnen. | Der '''Bezirkstag von Oberbayern''' ist die vom Volk direkt gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger im [[Bezirk Oberbayern]] und zugleich das höchste regionale parlamentarische Organ im Bezirk. Verfassungsrechtlich ist es eher der kommunalen als der gesamtstaatlichen Ebene zuzurechnen. | ||
Die [[kommunale Selbstverwaltung]]skörperschaft ''Bezirk'' existiert in [[Bayern]] parallel zur staatlichen Mittel[[behörde]], dem [[Regierungsbezirk Oberbayern]]. Alle fünf Jahre wird der Bezirkstag zeitgleich mit dem [[Bayerischer Landtag|Landtag]] direkt gewählt. Es gibt 58 ''Bezirksräte''. | Die [[kommunale Selbstverwaltung]]skörperschaft ''Bezirk'' existiert in [[Bayern]] parallel zur staatlichen Mittel[[behörde]], dem [[Regierungsbezirk Oberbayern]]. Alle fünf Jahre wird der Bezirkstag zeitgleich mit dem [[Bayerischer Landtag|Landtag]] direkt gewählt. Es gibt normalerweise 58 ''Bezirksräte'', wovon 29 Abgeordnete direkt gewählt werden und die anderen ihren sitz über die Landeslisten der Parteien erhalten (Proporz nach d´Hondt). Zusätzlich sind in der derzeitigen 16. Wahlperiode 3 Überhangmandate und 3 Ausgleichsmandate zu vergeben gewesen, weil die CSU im Verhältnis "zuviele" Direktmandate gewinnen konnte. Der Bezirkstag besteht also jetzt aus insgesamt 64 Abgeordnete. | ||
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