24.240
Bearbeitungen
Zeile 44: | Zeile 44: | ||
== Neuwahl 2023 == | == Neuwahl 2023 == | ||
Bewerbungs- und wahlberechtigt waren alle ausländischen Einwohner*innen, die am Wahltag | |||
* das 18. Lebensjahr vollendet haben, | |||
* sich seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in München aufhalten und | |||
* nicht vom Wahlrecht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ausgeschlossen sind. | |||
Wahlberechtigt auf Antrag waren unter denselben Voraussetzungen außerdem | |||
* ausländische Staatsangehörige, die neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und | |||
* Eingebürgerte, die diesen Status am Wahltag nicht länger als 12 Jahre (Stichtag 18. März 2011) innehaben. | |||
Der Migrationsbeirat wurde am 19. März 2023 neu gewählt. | Der Migrationsbeirat wurde am 19. März 2023 neu gewählt. | ||
Bearbeitungen