Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München: Unterschied zwischen den Versionen

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== Neuwahl 2023 ==
== Neuwahl 2023 ==
Bewerbungs- und wahlberechtigt waren alle ausländischen Einwohner*innen, die am Wahltag
* das 18. Lebensjahr vollendet haben,
* sich seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in München aufhalten und
* nicht vom Wahlrecht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt auf Antrag waren unter denselben Voraussetzungen außerdem
* ausländische Staatsangehörige, die neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
* Eingebürgerte, die diesen Status am Wahltag nicht länger als 12 Jahre (Stichtag 18. März 2011) innehaben.
Der Migrationsbeirat wurde am 19. März 2023 neu gewählt.
Der Migrationsbeirat wurde am 19. März 2023 neu gewählt.


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