Novemberverträge: Unterschied zwischen den Versionen
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Unter '''Novemberverträge''' versteht man die '''im November [[1870]] abgeschlossenen Staatsverträge über einen Beitritt der Königreiche Bayern''' (23.11.1870) und Württemberg, der Großherzogtümer Baden und Hessen '''zum Norddeutschen Bund'''. Eine Neugründung war hierbei nicht vorgesehen, vielmehr sollte der Norddeutsche Bundesstaat sich mit den süddeutschen Staaten zum '''Deutschen Reich erweitern'''. | Unter '''Novemberverträge''' versteht man die '''im November [[1870]] abgeschlossenen Staatsverträge über einen Beitritt der Königreiche Bayern''' (23.11.1870) und Württemberg, der Großherzogtümer Baden und Hessen '''zum Norddeutschen Bund'''. Eine Neugründung war hierbei nicht vorgesehen, vielmehr sollte der Norddeutsche Bundesstaat sich mit den süddeutschen Staaten zum '''Deutschen Reich erweitern''' (siehe [[Reichsgründung]]). | ||
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Aktuelle Version vom 28. Juli 2018, 10:56 Uhr
Unter Novemberverträge versteht man die im November 1870 abgeschlossenen Staatsverträge über einen Beitritt der Königreiche Bayern (23.11.1870) und Württemberg, der Großherzogtümer Baden und Hessen zum Norddeutschen Bund. Eine Neugründung war hierbei nicht vorgesehen, vielmehr sollte der Norddeutsche Bundesstaat sich mit den süddeutschen Staaten zum Deutschen Reich erweitern (siehe Reichsgründung).
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Das Thema "Novemberverträge" ist auch bei der deutschsprachigen Wikipedia vertreten unter: Novemberverträge.
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